Barrierefreiheit bei der S-Bahn in der Region wird weiter ausgebaut

Joachim Hülscher (AfD/FR) fand es nicht sonderlich erfreulich, dass zwischen den Wünschen und der Realität derartige Zeitunterschiede klafften. Er bat zu versuchen, in intensiven Gesprächen die Zeitschienen zu verkürzen.

Untenstehend ein Auszug aus der Pressemitteilung des Verbands Region Stuttgart.
Die vollständige Pressemitteilung des Verbands Region Stuttgart kann hier abgerufen werden.

Bis 2029 soll an 17 Stationen der niveaugleiche Ein- und Ausstieg geschaffen werden. Der Verband Region Stuttgart investiert im ersten Schritt rund 12,2 Millionen Euro in entsprechende Planungs- und Realisierungsvereinbarungen. Insgesamt ist mit Kosten zwischen 38 und 66 Millionen Euro für die Region zu rechnen.

STUTTGART: Für mobilitätseingeschränkte Menschen, Eltern mit Kinderwagen, Menschen mit Gepäck, Fahrrädern oder Gehhilfen ist der niveaugleiche Ein- und Ausstieg zwischen Bahnsteigkante und S-Bahn-Fahrzeug unerlässlich. Daher setzt sich der Verband Region Stuttgart kontinuierlich für den entsprechenden Ausbau ein. In seiner heutigen Sitzung hat der regionale Verkehrsausschuss den Ausbau von weiteren vier Stationen beschlossen, sodass unter Berücksichtigung der in Vergangenheit getroffenen Vereinbarungen derzeit die Aufhöhung an 17 Stationen vorangetrieben wird. In der Region Stuttgart gibt es aktuell noch an 31 von 83 S-Bahnstationen einen Höhenunterschied zwischen den Bahnsteigen und Fahrzeugen. Dieser Höhenunterschied soll kontinuierlich an allen Stationen abgebaut werden.
In der Vergangenheit hat die Region bereits entschieden, folgende Stationen bis 2028 aufzuhöhen:

2022/2023 Rommelshausen

2026 Esslingen-Mettingen, Stetten-Beinstein, Leonberg

2027 Zuffenhausen, Esslingen (Neckar), Maubach

2028 Oberesslingen, Backnang, Stuttgart-Obertürkheim, Esslingen-Zell, Altbach, Kornwestheim

Der Verkehrsausschuss hat heute entschieden in die Planungen für die Stationen Weilimdorf, Ditzingen, Neuwirtshaus (Porscheplatz) und Korntal einzusteigen. Für die erstgenannten beiden Stationen ist mit einer Fertigstellung in 2028 zu rechnen, während die letzteren 2029 fertiggestellt werden sollen. Die Auswahl und Priorisierung aller genannten Stationen erfolgte unter Berücksichtigung des Fahrgastaufkommens, sowie der Bündelung entlang von Netzästen. Um die verfahrensbedingten Planungs- und Umsetzungszeiten zu verkürzen soll bei jeder Maßnahme die Inanspruchnahme des Investitionsbeschleunigungsgesetzes geprüft werden. Mit der Umsetzung aller bisher beschlossenen Maßnahmen wären rund drei Viertel der S-Bahn-Stationen in der Region ohne Stufen erreichbar. Zudem werden etwa alle 15 Jahre die Fahrstühle erneuert. Aktuelle Informationen über deren Funktionsfähigkeit liefern die DB BahnhofLive- und die VVS-App.

Weitere Verbesserungen

Neben der Anpassung der Bahnsteige umfasst die Planung die Prüfung und gegebenenfalls Verbesserung der Fahrgastinformationsanlagen, Lautsprecheranlagen, des taktilen Leitsystems an Bahnsteig und zum Bahnsteig, die Stufenmarkierung, taktile Handlaufschilder an Treppen und Rampen, die Wegeleitung, sowie Wetterschutzeinrichtungen. Die taktilen Handlaufschilder sollen darüber hinaus nach und nach an allen Treppen und Rampen nachgerüstet werden.

Finanzierung

75 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten sowie ein Planungskostenzuschuss werden durch das Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) übernommen. Damit unterstützt das Land Baden-Württemberg die Schaffung, den Aus- und Umbau von barrierefreier Verkehrsinfrastruktur. Die DB AG beteiligt sich mit 10 Prozent an den Bau- und Planungskosten, während die Region die restlichen Kosten übernimmt. Insgesamt wird der regionale Kostenanteil für alle zuvor genannten Stationen nach derzeitigem Kenntnisstand auf 38 bis 66 Millionen Euro geschätzt.

Region sichert Vorkommen und Abbau von Rohstoffen

Regionalversammlung leitet mit dem Beteiligungsverfahren den nächsten Schritt im Verfahren zur möglichen Änderung des Regionalplans ein.

Für Stephan Wunsch (AfD/FR) zeige die aktuelle geopolitische Situation drastisch: „Es ist extrem wichtig, eigene Rohstoffressourcen umfassend zu nutzen und sich nicht in Abhängigkeiten zu begeben.“ Es sei klar, dass Versorgungssicherheit mit Rohstoffen sowie der Versuch das Klima zu schützen, erhebliche Zumutungen mit sich bringe. Auch hier gehe es um Zumutungen für die Anwohner. „Die Staub- und Lärmemissionen sind ebenso wie die Erschütterungen laut dem Umweltbericht auch bei der Erweiterung unterhalb der Grenzwerte zu erwarten“, so Wunsch. Von daher stimme man dem Vorschlag der Verwaltung zu.

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STUTTGART: Die Regionalversammlung hat am Mittwoch mehrheitlich beschlossen das Beteiligungsverfahren im Rahmen des Verfahrens zur möglichen Änderung des Regionalplans einzuleiten. Grundlage für diesen Beschluss ist der Planentwurf zur Rohstoffsicherung und zum Abbau oberflächennaher Rohstoffe an den Standorten Marbach-Rielingshausen, Markgröningen und Weissach. Diesen hat die Geschäftsstelle des Verbands Region Stuttgart einschließlich einer Strategischen Umweltprüfung erarbeitet. Zudem wurde die frühzeitige Unterrichtung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt.

Durch den Beschluss der Regionalversammlung kann mit der insgesamt dreimonatigen Offenlage begonnen werden. Beteiligt sind neben der von der Planänderung betroffenen Städten und Gemeinden, den Trägern öffentlicher Belange und sonstigen Stellen gemäß den landesplanerischen Vorgaben auch die Öffentlichkeit in Form einer umfassenden Information und Einbeziehung der Bevölkerung. Nach Aufarbeitung der eingegangenen Stellungnahmen werden die vorgebrachten Anregungen zunächst im Planungsausschuss vorberaten. Im Anschluss kann der Satzungsbeschluss vorbereitet und gegebenenfalls durch die Regionalversammlung gefasst werden. Bis zum Satzungsbeschluss ist das Verfahren ergebnisoffen.

Bisheriges Verfahren

Im Rahmen der Unterrichtung der Träger öffentlicher Belange gingen bereits Hinweise in Bezug auf das Planungsverfahren ein. Viele davon beziehen sich auf konkurrierende Raumnutzungsansprüche und sind damit Gegenstand des Beteiligungsverfahrens und der anschließenden Abwägung. Für den Offenlagebeschluss relevante Aspekte, die sich direkt auf die geplante Abgrenzung beziehen oder eine mögliche Änderung des Regionalplans von vorneherein komplett ausschließen, wurden in Form einer öffentlichen Sitzungsvorlage in die Regionalversammlung eingebracht und schriftlich beantwortet. Die intensive Auseinandersetzung mit allen vorgebrachten Anregungen im Rahmen einer abschließenden Gesamtbetrachtung bleibt davon unberührt. 

Hintergrund: Sicherung und Abbau von Rohstoffen in der Region Stuttgart

Der Verband Region Stuttgart ist gemäß Landesentwicklungsplan für die Sicherung abbauwürdiger Rohstoffvorkommen zuständig. Im Regionalplan sind regionalbedeutsame Abbaustätten, aktivierbare Reserven und Rohstoffvorkommen als Bereiche für den Abbau von Rohstoffen und als Bereiche zur Sicherung von Rohstoffen festzulegen. Im Zuge der Regionalplanfortschreibung 2009 wurden 31 Gebiete für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe und 30 Gebiete zur Sicherung von Rohstoffen festgelegt. Dabei decken die Gebiete für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe rein rechnerisch den Bedarf der ersten 20 Jahre nach in Kraft treten des Regionalplanes, die Gebiete zur Sicherung den der darauffolgenden 20 Jahre. Damit wird angestrebt, den Import mineralischer Rohstoffe von außerhalb der Region Stuttgart so weit wie möglich zu vermeiden, da dieser auf Grund der großen Massen und Volumen mineralischer Rohstoffe aufwendig und emissionsintensiv ist.

Die Region Stuttgart weist im Vergleich zu ihren Nachbarregionen einen deutlich niedrigeren Eigenversorgungsanteil mit Rohstoffen auf. Daher sollte es das Ziel sein, dass zumindest die Mengen, die durch Produkte aus Jurakalk und Muschelkalk substituierbar sind, möglichst weitgehend in der Region bereitgestellt werden. Eine Sicherung der abbauwürdigen bzw. in Abbau befindlichen Lagerstätten mineralischer Rohstoffe über Vorranggebiete trägt dazu grundlegend bei. Aufgrund der anhaltend regen Bautätigkeit in der Region ist die Bereitstellung mineralischer Rohstoffe weiterhin erforderlich – dies auch, weil eine signifikante Substitution mineralischer Rohstoffe durch Rohstoffrecycling aufgrund des begrenzten Materialrückflusses nicht möglich ist. Neben einer Änderung der Bedarfssituation können auch veränderte Rahmenbedingungen an einzelnen Standorten dazu führen, dass bereits vor Ablauf des vorgenannten Prognosezeitraums eine Überprüfung und gegebenenfalls Anpassung der einschlägigen Festlegungen des Regionalplanes erfolgen muss.

Regionale Entwicklungsachse beschlossen

Die zwischenzeitlich an das S-Bahn-Netz angebundenen Gemeinden erfüllten laut Klaus Mauch (AfD/FR) die Voraussetzungen für die Festlegung als Gemeinden im Siedlungsbereich und den damit verbundenen erweiterten Spielräumen hinsichtlich der Ausweisung von Wohnflächen. Seine Fraktion begrüße ausdrücklich das entstehende wirtschaftliche entwicklungspolitische Veränderungspotenzial. „Wir unterstützen auch ausdrücklich die damit einhergehende Förderung des ÖPNV. Es darf dabei indes nicht vernachlässigt werden, dass auch der Individualverkehr angemessen und im Interesse der betroffenen Bevölkerung zu berücksichtigen ist“, appellierte Mauch.

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Die Regionalversammlung hat einer Regionalplanänderung für die Festlegung einer Regionalen Entwicklungsachse und von Gemeinden im Siedlungsbereich zwischen den Mittelzentren Ludwigsburg/Kornwestheim und Backnang zugestimmt. Rechtskraft erhält die Planungsänderung nach Genehmigung durch das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen.

STUTTGART: Die neue Regionale Entwicklungsachse verläuft entlang der S-Bahn-Linie S4 zwischen Marbach und Backnang – diese Schienenverbindung war ein wichtiges Kriterium, das der Regionalplanänderung zugrunde liegt. Der Bereich der Entwicklungsachse umfasst die Kommunen Erdmannhausen, Kirchberg an der Murr, Affalterbach und Burgstetten inklusive des Ortsteils Burgstetten-Erbstetten, die den Status als „Gemeinden im Siedlungsbereich“ und damit erweiterte Entwicklungsmöglichkeiten erhalten. Die Änderung des Regionalplans betrifft nicht die festgelegten Regionalen Grünzüge und Grünzäsuren. Zusätzliche Bautätigkeiten, die der neue Status als „Gemeinden im Siedlungsbereich“ den Kommunen ermöglicht, sind also nach wie vor nur dort zulässig, wo keine Konflikte mit im Regionalplan festgelegten Freiraumfunktionen zu erwarten sind. Die konkreten Siedlungsflächen und Baugebiete werden im Rahmen der Bauleitplanung von den jeweiligen Kommunen beschlossen.

Hintergrund der Festlegung der Regionalen Entwicklungsachse zwischen den Mittelzentren Ludwigsburg/Kornwestheim und Backnang

Der Landesentwicklungsplan gibt vor, dass Siedlungswachstum insbesondere an Standorten erfolgen soll, die über einen leistungsfähigen ÖPNV-Anschluss verfügen. Ziel dabei ist es, dass möglichst viele Menschen einen besseren Zugang zum Nahverkehr erhalten und sich infolgedessen der Anteil öffentlicher Verkehrsmittel am Gesamtverkehrsaufkommen erhöht. Dieses Prinzip wird über die Ausweisung sogenannter Siedlungsachsen umgesetzt. Je nach Lage zu diesen Achsen sind die Gemeinden in der Region Stuttgart in zwei Kategorien eingeteilt: Gemeinden an einer Entwicklungsachse liegen im Siedlungsbereich. Das heißt, sie dürfen und sollen bei der Ausweisung von Wohn- und Gewerbeflächen auch Wanderungsgewinne berücksichtigen – über den Bedarf der ansässigen Bevölkerung und Unternehmen hinaus. Das heißt, neue Baugebiete können so bemessen werden, dass in den Gemeinden auch Zuzug miteinkalkuliert wird. Zudem erhöht sich die Bruttowohndichte, die für die Berechnung zugrunde gelegt wird, von 55 auf 60 Einwohner pro Hektar. Die Gemeinden, die nicht im Siedlungsbereich behalten dabei ihr Recht auf die Bereitstellung von Bauflächen im Rahmen ihrer „Eigenentwicklung“. Mit dem Ausbau der S-Bahn-Linie S4 zwischen Marbach und Backnang wurde die Schienenverbindung für die Anrainergemeinden Erdmannhausen, Kirchberg an der Murr, Affalterbach und Burgstetten aufgewertet. Damit erfüllt dieser Bereich eine wesentliche Voraussetzung, um als „Regionale Entwicklungsachse“ festgelegt zu werden. Ein Automatismus zur Festlegung Regionaler Entwicklungsachsen entlang von Bahnstrecken besteht allerdings nicht.

Ablauf einer Regionalplanänderung

Im Rahmen des Regionalplanänderungsverfahrens werden die unterschiedlichen
Aspekte einer nachhaltigen Entwicklung – soziale, ökologische und ökonomische Belange – und die damit jeweils verbundenen Wirkungen systematisch erfasst, ausgiebig beleuchtet und gegenübergestellt. Auf dieser Grundlage werden ein Entwurf zur Änderung des Regionalplanes erarbeitet sowie ein umfassender Umweltbericht erstellt, die nach Freigabe durch die Regionalversammlung offengelegt werden. Dabei besteht sowohl für Träger öffentlicher Belange, Städte und Gemeinden als auch für die Bürgerinnen und Bürger die Gelegenheit, Anregungen zur Planung vorzubringen. Die Abwägung von privaten und öffentlichen Belangen ebenso wie die abschließende Entscheidung über die Änderung des Regionalplans liegen dann wieder bei der Regionalversammlung. Rechtskraft erhält die Planänderung mit der Genehmigung durch das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen als Oberste Landesplanungsbehörde. Die Entscheidung darüber, ob die zusätzlichen Entwicklungsmöglichkeiten auch tatsächlich genutzt und konkrete Flächen entwickelt werden, bleibt jedoch Aufgabe der Gemeinden.

IBA’27-Intendant Andreas Hofer berichtet zur Halbzeit

Joachim Hülscher (AfD/FR) bedauerte die Konzentration der Projekte auf die Landeshauptstadt und deren Speckgürtel. „Bei der Architektur und dem Umgang mit dem Bauwesen sollte die IBA mustergültig sein,“ betonte er. Daher bat er dort Mut zu zeigen, wo Ökonomie vor Sinnhaftigkeit zu stehen drohe.

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Viele Projekte sind auf gutem Weg. Angesichts der Herausforderungen und Hemmnisse appelliert Hofer auch bei der Umsetzung neue Wege zu gehen.

STUTTGART: Die Internationale Bauausstellung 2027 StadtRegion Stuttgart (IBAʼ27) sucht nach der Zukunft des Bauens und Zusammenlebens. Im Planungsausschuss des Verbands Region Stuttgart berichtete am Mittwoch der Intendant der IBA’27, Andreas Hofer, über den aktuellen Stand und benannte konkrete Herausforderungen und Hemmnisse.

„Die IBA ist bisher ein großer Erfolg“, so Andreas Hofer. Rund 90 Vorhaben wurden in das Netzwerk der IBA aufgenommen, 16 davon sind derzeit als offizielle IBA’27-Projekte im Portfolio. Um den IBA-Geist verstärkt in die Öffentlichkeit und das Bewusstsein der Menschen der Region zu bringen plane man 2023 das erste IBA-Festival. „Bis zum offiziellen IBA-Jahr sind es noch fünf Jahre, was für Bauprojekte nicht mehr viel Zeit ist. Daher könne man gegebenenfalls nicht alle Projekte realisieren,“ betonte Hofer. Hierfür nannte er diverse Gründe: „Bei aller Euphorie merken wir, dass für neuartige Bauprojekte die etablierten Prozesse erkennbar an ihre Grenzen kommen: bei Projektentwicklung und Projektsteuerung, in der Bauwirtschaft, in den Verwaltungen.“ Konkret mangle es an Ressourcen und Kapazitäten bei Verwaltungen und Projektträger*innen. Allein dadurch würden die Zeitpläne einiger Projekte mittlerweile kritisch. Hinzu kämen die heute sehr aufwändigen Abstimmungsverfahren. „Die Demokratisierung des Planens und Bauens ist richtig, kostet aber Zeit und braucht viel Überzeugungsarbeit“, sagte der IBA-Intendant.

Probleme sieht er insbesondere in eingefahrenen Planungssystemen und im bestehenden regulatorischen Rahmen. Die sehr statische und hierarchische Abschichtung des Planens in Städtebau, Bebauungsplan, Hochbau brauche nicht nur wertvolle Zeit, sondern führe oft auch zu herkömmlicher Architektur. „Normen, Gesetze und etablierte Verfahren führen zum Mittelmaß“, so Hofers Beobachtung. Hofer sprach offen den mangelnden Mut in der Projektumsetzung an, den er und sein Team oft beobachten. Nachhaltigkeitsziele beispielsweise würden bei kleinsten Widerständen allzu schnell relativiert. Hofer betonte: „Die IBA hält nicht stur an irgendwelchen abstrakten Kennwerten fest, sondern möchte für jedes Projekt um die jeweils beste Lösung ringen.“ Einer Bauausstellung unwürdig sei es aber, wenn hart errungene Entscheide von Preisgerichten im Nachgang durch Aufsichtsräte und Vergabegremien in Frage gestellt würden. Es zeige sich, dass die IBA hier teilweise an die Grenzen des Formats stoße: Sein Team könne inspirieren, überzeugen, Know-How vermitteln und vernetzen. Die IBA baue aber nicht selbst, habe keine Grundstücke, keine eigenen Investitionsmittel. Verantwortlich für die Umsetzung vor Ort sind die verschiedenen Projektträger*innen: Kommunen, Genossenschaften, private Investorinnen, städtische Baugesellschaften.

Hofer forderte mehr Mut und vor allem Respekt vor dem Format ‚IBA‘ ein. Es gelte nun, alle Kräfte zu bündeln, alle Ressourcen zu mobilisieren, die Strukturen und Abläufe nachzujustieren und gemeinsam zu lernen. Sein Fazit: „Wenn wir alle zusammen im IBA-Geist auch bei der Umsetzung neue Wege gehen, bin ich sicher, dass wir 2027 eine ganze Reihe wirklich ambitionierter Exponate zeigen können, die im Maßstab eins zu eins erleben lassen, wie Häuser und Quartiere für eine Welt im Wandel aussehen können.“

Rede zum Haushalt 2022 in der Regionalversammlung

Von Christian Köhler

Warum unser Haushaltsanträge zur Darstellung der Energiebilanz der Region Stuttgart und zur  Netzstabilitätsauswirkung nun gerade so wenig Gegenliebe gefunden haben, ist uns schon ein wenig rätselhaft. Fällt dieser Haushalt doch in eine Zeit, die wie noch nie unter einer Art ökologischem Dogma der Bekämpfung des Klimawandels steht.

Hier im Gremium selbst wurde ja schon mehrfach auf das durchaus denkwürdige Klimaurteil des Bundesverfassungsgerichts und seine Bedeutung für die Region eingegangen. Ein Urteil, das mit seinem Diktum in der Art  “Wir haben diese Erde von unseren Kindern nur geborgt” für sich genommen schon weit mehr als nur ein rein rechtliches Problem darstellt.

Und ein Urteil, das um so problematischer ist, als es eine Orientierung an einer wissenschaftlich prognostizierten Zukunft einfordert. Handelt es sich doch aber bei der wissenschaftlichen Annahme um einen stets nur vorläufig geltenden Wahrheitsentwurf, der eben immer nur so gut wie die Prognose ist, mit der man sich gerade irrt.

Und auch der Begriff der urwüchsigen technologische Revolution fand in diesem Gremium schon mehrfach Erwähnung, um damit jedem Skeptiker der Energiewende den Wind aus den Segeln zu nehmen.

Meine Damen und Herren,  ich weiß nicht welcher Denkfaulheit  es entsprungen sein mag, dass man hier ausgerechnet ein rein staatsinduziertes technologischen Erzwingen zur technologischen Revolution umadelt. – wie notwendig dieses im Übrigen auch sein mag.

Denn es handelt sich eben gerade nicht um eine technologische Revolution, die sich aus der Überlegenheit der Technik sozusagen urwüchsig Bahn bricht (wie Dampfmaschine oder I-Phone). Es handelt sich allenfalls um ein technologisches Revolutionsplacebo per Steuerentlastung und Zwangsgeld.

Ich wollte nur ein paar Dinge zurechtrücken, die hier in diesem Gremium, sozusagen auf dieser Fallhöhe, schon einmal  angesprochen wurden.

Die EU setzt jedenfalls bis hinunter in die Regionen zum großen Sprung nach vorn an, und der Skeptiker kann nur verwundert zurückbleiben, wenn der große Fortschrittszug aufs Gleis gesetzt wird

Und sich fragen, wie das Ganze mal historisch eingeordnet wird, wenn eine ehemals so technologiekritische Ökologielinke, die keinem Ingenieur getraut hat, sich nun in einer Art energiewendepatriotischem Furor in ein nicht nur technologisch, sondern gerade auch unter Sozialen- und Umweltgesichtspunkten so gewagtes Projekt stürzt . Aber, wenn ich mir diese Polemik noch erlauben darf, mit der Universalbegründung des drohenden Hitzetodes plus Verfassungsgericht und Medien im Rücken hat man gewissermaßen Generalermächtigung.

Umso wichtiger, dass vor Ort und nicht weit entfernt diese Transformationsprozesse mit Koppelung an die jeweiligen konkreten regionalen Gegebenheiten vollzogen werden. Und es ist ja gerade die EU selbst, die ausdrücklich das subsidiäre Prinzip in die rechtliche Beurteilung ihrer Regeln und Vorgaben eingebaut hat.

Angesicht der hochriskanten Entscheidungslage, in der selbst Brüssel die Rolle der  Regionen hervorhebt, stehen wir daher mit einem gewissen Unverständnis der  Entscheidung gegenüber, dass ausgerechnet  unser Anträge zur Energiebilanz der Region Stuttgart und zur Netzstabilitätsauswirkung abgelehnt wurden.

Es wird nicht ausreichen, die Umsetzung von Vereinbarungen und Vorgaben von europäischer, Bundes- oder Landesebene unhinterfragt und ohne Anpassung auf die hiesigen Gegebenheiten zu versuchen. Viele der Vorgaben sind praxisfern oder zu allgemein, um als direkte Handlungsempfehlung dienen zu können.

Gerade im Sinne unserer Verantwortung als Regionalräte für diese Region und ihre Bürger dürfen wir Klimapolitik eben nicht auf Kosten des Umweltschutzes oder der wirtschaftlichen Existenz unserer Bürger betreiben.

Wenn wir, wie mit den Anträgen  Daten und Fakten erfragen, dann um das Für und Wider besser bewerten zu können. Dies umso mehr angesichts der bereits genannten Risiken, ich sagte es bereits – nicht nur in technologischer, sondern auch in umweltpolitischer und ganz besonders in sozialer Hinsicht.

Insofern bräuchte  man eigentlich keine Angst davor haben, etwas besser Bescheid zu wissen, und dazu hätten gerade auch unsere Anträge beigetragen. Davor sollte man im Übrigen auch keine Angst haben, denn es ist das Bundesverfassungsgericht selbst, das in einem Anflug von Ratio gefordert hatte, dass Maßnahmen zum Klimaschutz stets effektiv und konsistent sein müssen.

Region verabschiedet Haushalt 2022

Christian Köhler (AfD) bezeichnete es als fragwürdig, eine technologische Revolution zu erzwingen: „Bei diesem Transformationsprozess handelt es sich um keine Revolution, die sich aus Überlegenheit der Technik Bahn bricht, sondern um ein Revolutionsplacebo.“ Mit Blick auf die Vorgaben der EU sei es wichtig, vor Ort und nicht weit entfernt diese Transformationsprozesse mit Kopplung an die jeweiligen regionalen Begebenheiten zu vollziehen. „Es wird nicht ausreichen, die Umsetzung von Vereinbarungen und Vorgaben ohne Hinterfragen auf Anpassung an die hiesigen Begebenheiten umzusetzen, da diese zu allgemein sind“, sagte Köhler. Entscheidungen dazu seien nicht nur in technischer, sondern besonders in sozialer Hinsicht hochriskant. „In unserer Verantwortung für die Region dürfen wir keine Klimapolitik auf Kosten der wirtschaftlichen Existenz machen.“

Untenstehend ein Auszug aus der Pressemitteilung des Verbands Region Stuttgart.
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Regionalversammlung stimmt für größten Etat in der Geschichte des Verbands Region Stuttgart – hoher Invest in Mobilität und Zukunftstechnologien

STUTTGART: Die Regionalversammlung hat am Mittwoch einstimmig den Haushalt des Verbands Region Stuttgart für das Jahr 2022 beschlossen. Alle Fraktionen stimmten für den Rekord-Etat mit einem Gesamtvolumen von 685 Millionen Euro.

Der Budgetentwurf, der von Regionaldirektorin Dr. Nicola Schelling Ende September eingebracht wurde, hatte ein Gesamtvolumen von 679 Millionen Euro. Durch die Anträge der Fraktionen kommen weitere sechs Millionen Euro hinzu. Gegenüber dem Vorjahr sind das insgesamt 266,8 Millionen Euro mehr. Die Verbandsumlage, die bei den 179 Kommunen der Region erhoben wird, steigt um 7,2 Prozent auf 24,2 Millionen Euro, die Verkehrsumlage steigt um 23 Prozent auf 73,5 Millionen Euro. Über 90 Prozent des Haushaltsvolumens (638,6 Millionen Euro) entfallen auf den Verkehrsetat, der stets den größten Posten ausmacht. Darin enthalten sind die Investitionen in den kontinuierlichen Ausbau des Viertstundentakts, neuerdings auch am Samstagnachmittag, die zusätzliche Beschaffung von 56 S-Bahnen, die Verbesserung der Barrierefreiheit sowie Maßnahmen aus der Qualitätsoffensive für die Schieneninfrastruktur. Zudem soll das von den Kommunen stark nachgefragte Förderprogramm zum Ausbau von RegioRad Stuttgart fortgesetzt werden.

Inhaltliche Schwerpunkte der Fraktionen

In diesem Jahr stand über alle Fraktionen hinweg die Förderung der Region als nachhaltigem Wirtschaftsstandort ganz oben auf der Prioritätenliste. Verschiedene Wirtschaftszweige und Zukunftstechnologien, darunter insbesondere Künstliche Intelligenz (KI) sollen weiter vorangebracht werden. Die Fraktionen setzen mit ihren Anträgen außerdem auf eine sparsame und zukunftsgerichtete Inanspruchnahme von Flächen für Wohnen und Gewerbe, auf Klimaschutz, den Ausbau erneuerbarer Energien und Nachhaltigkeit sowie die Stärkung des ÖPNV.

Verbesserung und Ausbau des ÖPNV

Im Vergleich zum von der Regionaldirektorin eingebrachten Haushaltsentwurf werden zusätzlich 20.000 Euro für die Ausbauförderung von Pedelec-Ladestationen entlang von Radwanderrouten im Haushalt 2022 eingeplant – mittelfristig soll der gleiche Betrag auch jährlich von 2023 bis 2025 zur Verfügung gestellt werden. Mit 180.000 Euro schlagen Initiativen mit dem Ziel der Verbesserung des ÖPNV im Haushalt zu Buche: für Untersuchungen zur Verlängerung der Linie S 5 in Richtung Kirchheim am Neckar beziehungsweise Laufen am Neckar und zu einem 15-Minuten-Takt auf der Strecke der Filstalbahn bis Geislingen/Steige. Beinhaltet ist auch eine Studie zu den Perspektiven und dem Ausbaubedarf der Zulaufstrecken zum neuen Stuttgarter Tiefbahnhof. Zudem soll die Verlängerung der S 1 nach Bondorf in Angriff genommen werden. Dafür ist eine Analyse notwendig, wie das bestehende S-Bahn-Netz über die aktuellen Endhaltepunkte hinaus erweitert werden kann. Zusätzlich 50.000 Euro stehen für gutachterliche Unterstützung zur Erstellung eines Notfallkonzepts für unterschiedliche Sperrungs-Szenarien auf der S-Bahn-Stammstrecke im Rahmen der S21-Baumaßnahmen. Für weitere 30.000 Euro sollen in allen Landkreisen Infoveranstaltungen zum ÖPNV-Ausbauprogramm mit Fokus auf die finanziellen Erfordernisse für alle Beteiligten.

Wirtschaftsstandort stärken, Innovation und Klimaschutz fördern

Perspektivisch der höchste Betrag in diesem Themenfeld ist mit 16,22 Millionen Euro für die Stärkung der Umsetzung von KI-Technologien in Region vorgesehen, von denen im Plan-Haushalt 2022 zunächst fünf Millionen Euro eingestellt sind. Ausgearbeitet werden soll dabei unter anderem ein regionales Kofinanzierungsprogramm, aus dem bereits im Antragskonzept für das Landesprojekt Innovationspark KI ausgearbeitete Vorhaben unterstützt werden können. Aus dem Themenkomplex Klimaschutz kommen verschiedene Haushaltsposten dazu: Im Hinblick auf den hohen Ressourcenbedarf der Baubranche soll der Verband Region Stuttgart eine Studie beauftragen, wie der Einsatz von recyceltem Beton und anderen Baustoffen erhöht werden kann. 59.500 Euro stehen dafür zur Verfügung. Mit 150.000 Euro sollen Formen der Energienutzung in der Region und der jeweils damit erzeugten Energiemengen untersucht werden. Insbesondere sollen Erkenntnisse gewonnen werden, wie der Ausbau von Solaranlagen und Fotovoltaik erfolgreicher gestaltet werden kann. Zudem soll ausgelotet werden, welche technologischen und organisatorischen Rahmenbedingungen für eine klimaneutrale Region erfüllt werden müssen. Auch unter diesem Aspekt soll die Landwirtschaft in der Region näher betrachtet werden: Ein Cluster-Report für die Landwirtschaft in der Region soll hierfür belastbare Daten und Erkenntnisse bringen. Dafür können 59.500 Euro eingesetzt werden. Gemeinsam mit der IBA´27 soll die Wirtschaftsförderung Region Stuttgart GmbH (WRS) ein Büro- und Co-Working-Konzept speziell für das Angebot von Arbeitsplätzen im ländlichen Raum entwickeln. Für dieses Projekt sind 119.000 Euro an Haushaltsmitteln eingestellt.

Erfolg der IBA´27 sichern

Die IBA´27 benötigt über die Förderung einzelner Projekte hinaus einen höheren finanziellen Rahmen als zu Beginn gedacht. Hier waren sich die Fraktionen der Regionalversammlung einig – nicht zuletzt aufgrund ihres bisherigen Erfolgs. Die eingereichte Zahl der Projektanträge im Jahr 2018 war bereits größer als erwartet. Der Anspruch an Qualität und Intensität der Arbeit der Internationalen Bauausstellung 2027 StadtRegion Stuttgart GmbH soll hoch bleiben. Deswegen erhöht der Verband Region Stuttgart den Anteil der Region an der Grundfinanzierung der IBA´27 um jährlich 400.000 Euro für 2022 bis einschließlich 2027, dies sind insgesamt 2,4 Millionen Euro. Insgesamt liegt der regionale Beitrag zur IBA´27 ab 2022 bei jährlich 1,2 Millionen Euro.

Region datenbasiert weiterentwickeln

Noch unter Vorbehalt steht eine Anschubfinanzierung über 120.000 Euro für die Erstellung eines fortlaufend aktualisierbaren Daten- und 3D-Modells, das die Region Stuttgart spiegelt. Unter anderem soll dieses als Softwareplattform für die Stadt- und Regionalentwicklung dienen.

Wie geht es weiter mit der Energie aus Wind und Sonne?

Joachim Hülscher (AfD) bezeichnete das Zwei-Prozent-Ziel als „politisch aus der Luft gegriffen“. „Wir sehen ja, dass die Investoren nicht in Scharen Schlage stehen, dass muss man sich bewusst machen.“

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Planungsausschuss diskutiert die weiteren Schritte zur Standortsicherung für Windkraft- und Photovoltaikanlagen in der Region

STUTTGART: Was bedeuten die Festlegungen zum Klimaschutz und zum Ausbau der erneuerbaren Energien im Koalitionsvertrag der Landesregierung für die Region? Und wie wirken sich die Neuauflage des Windatlasses 2019 und eine entsprechend aktualisierte Datengrundlage auf die Auswahl von Standorten für Windkraftanlagen aus? Im Planungsausschuss am Mittwoch gab es eine Bestandsaufnahme zu diesen Fragen mit anschließender Diskussion zu den weiteren planerischen Überlegungen und Schritten.

Eine neue, zentrale Vorgabe durch die Landesregierung bildet in der dicht besiedelten Region Stuttgart eine besondere Herausforderung: Zwei Prozent der Landesfläche sollen für Windkraft und Photovoltaik auf Freiflächen gesichert werden. Die Geschäftsstelle des Verbands Region Stuttgart wurde in diesem Zusammenhang damit beauftragt, das zuständige Landesministerium um Informationen zu den genauen Rahmenbedingungen zu bitten. Diese Vorgaben würden dann zusammen mit potenziellen Flächen für Wind- und Solarnutzung die Grundlage für eine Teilfortschreibung des Regionalplans bilden. Die Geschäftsstelle wird zwischenzeitlich einen Kriterienkatalog für die Findung möglicher Photovoltaik-Flächen vorlegen – basierend auf einer Potenzialstudie des Landes. Bei der Windkraft werden die Daten aus dem Windatlas 2019 zugrunde gelegt, um „Suchräume“ zu definieren, die eine für die Energiegewinnung ausreichende „Windhöffigkeit“ aufweisen.

Vorranggebiete für Standorte regionalbedeutsamer Windkraftanlagen wurden bereits 2011 im Entwurf zur Teilfortschreibung des Regionalplans ermittelt. Das Änderungsverfahren konnte jedoch nicht abgeschlossen werden und ruht derzeit. Die vorliegende Überarbeitung des Windatlasses als zentraler Datengrundlage und damit auch die Änderung des relevanten Schwellenwerts für die Eignung von Standorten, macht eine umfassende Revision des planerischen Vorgehens nötig. Wesentliche Eckpunkte wie Abstände zur Wohnbebauung und ganz aktuell die Umsetzung des Zwei-Prozent-Zieles bringen weiteren Klärungsbedarf. Bei den Arbeiten am Regionalplan wird auch die Öffentlichkeit Gelegenheit haben, sich über die Inhalte zu informieren und Stellung zu beziehen.  

Den Wirtschaftsstandort und Umweltschutz im Fokus

Für Klaus Mauch (AfD) ist es primäre Aufgabe der Region, die Modernisierung des Landes voranzutreiben: „Es ist unser Ziel, einen sachgerechten Ausgleich zwischen den Interessen der Bürger, der Wirtschaft, der Gesellschaft einerseits und den umwelt-, gesundheits- und klimapolitischen Zielen und der weltweiten Digitalisierung anderseits zu schaffen.“ Einen Fokus setzt die AfD dabei auf die Darstellung der Energiebilanz der Region: „Es geht hier darum, die wesentlichen Energieflüsse und die Energieerzeugung zu veranschaulichen“, sagt Mauch. Nur auf einer solchen Basis lasse sich der erzielbare Einfluss des Ausbaus von Windkraftanlagen oder PV-Anlagen auf die Gesamtenergiebilanz zuverlässig einschätzen und deren Kosten und Nutzen zu bewerten. Beim Thema Gewerbestandorte müsse man jetzt handeln: „Als Grundlage für strategische Überlegungen soll ein Leitfaden entwickelt werden für die erfolgreiche Entwicklung von regional bedeutsamen Gewerbestandorten“, sagt Mauch. Nur so könne man Verhinderungsinitiativen, die oftmals nicht die dortige Mehrheitsbevölkerung darstellen, entgegentreten.

Untenstehend ein Auszug aus der Pressemitteilung des Verbands Region Stuttgart.
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Fraktionen bringen 88 Anträge in die Regionalversammlung ein. Aussprache zum Haushaltsentwurf für 2022

STUTTGART: 88 Anträge haben die Fraktionen der Regionalversammlung am Mittwoch zum Haushalt 2022 des Verbands Region Stuttgart gestellt. Der Budgetentwurf, den Regionaldirektorin Dr. Nicola Schelling Ende September eingebracht hatte, umfasst ein Gesamtvolumen von knapp 680 Millionen Euro. Die Anträge beziehen sich in diesem Jahr vor allem auf die Förderung der Region als nachhaltigen Wirtschaftsstandort, auf eine sparsame und zukunftsgerichtete Inanspruchnahme von Flächen für Wohnen und Gewerbe, auf Klimaschutz, den Ausbau erneuerbarer Energien und Nachhaltigkeit sowie die Stärkung des ÖPNV.

Stärkung der Region als Wirtschaftsstandort

Die Künstlichen Intelligenz (KI) möchten CDU/ÖDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Freie Wähler, SPD und FDP mit einem interfraktionellen Antrag fördern. Die Region soll gemeinsam mit der Wirtschaftsförderung Region Stuttgart GmbH (WRS) ein Kofinanzierungsprogramm entwickeln, um Bausteine für einen Innovationspark KI auf den Weg zu bringen. Akteure sollen vernetzt und die Kooperation mit den Regionen Karlsruhe und Neckar-Alb soll fortgeführt werden.

Aber auch in anderen Wirtschaftszweigen soll der Standort Region Stuttgart weiter gestärkt werden: Die CDU/ÖDP sieht Chancen im Bereich IT-Hardware-Entwicklung und -Produktion, aber auch bei der Medienproduktion. Hierzu soll die WRS Standortanalysen durchführen und Konzepte erarbeiten. Für eine bessere Vernetzung soll ausgelotet werden, ob das Konzept „Factory Berlin“ in die Region Stuttgart expandieren kann.

Zur Geltung kommt auch das Thema „Fachkräfte generieren und binden“: Die CDU/ÖDP fordert hierzu ein Netzwerkangebot für neue Fachkräfte, damit diese sich schneller heimisch fühlen, die SPD einen Bericht über Angebote und Strukturen zur Qualifizierung Beschäftigter in den regionalen Leitindustrien im Zuge des Transformationsprozesses.

Die AfD möchte einen Überblick zur Lage und Leistungsfähigkeit bestehender oder im Aufbau befindlicher Güterumschlagplätze bzw. Umladeterminals als Schnittstelle zwischen Güterfernverkehr und Verteilerverkehren in der Region und interessiert sich für Ergebnisse eines Pilotprojekts für stadtverträgliche Logistik.

Die FDP-Fraktion möchte im Zuge der verstärkten Nutzung von Mobilem Arbeiten 100.000 für die Entwicklung eines Büro- und Co-Working-Konzepts für Arbeitsplätze im ländlichen Raum Euro in den Haushalt einstellen.

Flächennutzung in der Zukunft: Wohnen und Gewerbe

Bei den Anträgen für das kommende Haushaltsjahr spielt für die Fraktionen die künftige Nutzung von Flächen eine wichtige Rolle. Die CDU/ÖDP möchte auf schnellere und einfachere Planungsverfahren hinwirken. Zudem fordert die Fraktion, im Umfeld von S-Bahn-Stationen weitere bauliche Verdichtung zu prüfen, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN möchte wissen, inwiefern eine Erhöhung der Bruttowohndichte sich auf die Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum auswirkt. Gleich zwei Anträge stellt die SPD zum Thema Bruttowohndichte: Diese soll im Regionalplan um 10 Prozent erhöht werden und zudem bei der Genehmigung von Bebauungsplänen konsequent eingefordert werden. Die CDU/ÖDP fordert, eine wirtschaftlich tragfähige Strategie zur Zwischennutzung von Flächen für Wohngebäude zu entwickeln, Die entsprechenden Flächen sollen dazu ermittelt und zeitlich begrenzt für mobile Wohngebäude zur Verfügung gestellt werden. Von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stammen die Anträge für eine Ausweitung des Kofinanzierungsprogramms „Sicherung und Aktivierung regionalbedeutsamer Gewerbeflächen“ zur Nachverdichtung bestehender Gebiete sowie für Modellprojekte zur Flächenneutralität. Die SPD möchte für die ökologisch nachhaltige Gestaltung von Gewerbeflächen ein Ideen-Portfolio für die Kommunen, DIE LINKE/PIRAT beantragt ein Aktionsprogramm zur baulichen Aufwertung von Gewerbegebieten und Brachflächen im Bestand. Die FDP rückt bei der Fortschreibung des Landesentwicklungsplans die mögliche Ablösung des Zentrale-Orte-Konzepts in den Fokus und möchte dafür 100.000 Euro in den Haushalt einstellen. 

Klimaschutz: Fotovoltaik und Windkraft im Fokus

Die Themenkomplexe Klimaschutz und Nachhaltigkeit haben ebenso Eingang in viele Haushaltsanträge gefunden:

Sowohl BÜNDINS 90/DIE GRÜNEN als auch Freie Wähler setzen in ihren Anträgen auf die sogenannte „Freiflächen-Fotovoltaik“ und deren Möglichkeiten in der Region. Darüber hinaus soll laut BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die WRS eine „Solaroffensive Region Stuttgart“ durchführen. Die FDP fordert die Erstellung eines Konzeptes für Fotovoltaik-Anlagen auf Park and Ride-Parkplätzen und möchte hierfür 500.000 Euro bereitstellen. Darüber hinaus will sie über die bisherige Energieerzeugung in der Region und der Bedeutung von Fotovoltaik informiert werden.

Auch die Windkraft wird gleich in mehreren Anträgen thematisiert: Die Freien Wähler fordern neue Kriterien bei der Festlegung der Standorte, die SPD einen Bericht zum aktuellen Stand und zu einer möglichen Regionalplanänderung, die AfD eine Neubewertung der Windkraftvorranggebiete und einen Bericht zur Auswirkung auf die Netzstabilität.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und DIE LINKE/PIRAT verlangen in einem gemeinsamen Antrag die Aufnahme von Gesprächen mit der S-Bahn Stuttgart zur Umstellung auf Ökostrom. Als Anschubfinanzierung soll 1 Million Euro in den Haushalt eingestellt werden.

Eine Weiterentwicklung der Struktur für den Regionalmonitor und Regionalentwicklungsbericht beantragen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Es sollen die Indikatoren einer „Integrierten regionalen Nachhaltigkeitsberichterstattung“ aufgenommen werden.

Die Freien Wähler fordern einen Klimaschutzmanager für die Region, auch für eine bessere Vernetzung der Kommunen, und einen Bericht zum Projekt „Klimaanpassung in Landkreis Böblingen“, die FDP möchte einen Bericht zu den Möglichkeiten, die Region klimaneutral zu machen. Sie setzt dabei auf den Emissionshandel. DIE LINKE/PIRAT beantragen, ein vorsorgendes Klima-Risiko-Management im Regionalplan zu verankern.

Verkehr: Ausbau, Barrierefreiheit und Stuttgart 21

„Die Panoramabahn zukunftstauglich machen“ fordern BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, FDP und die LINKE/PIRAT in einem interfraktionellen Antrag. Geklärt werden soll unter anderem: Welche Züge können darauf fahren, kann sie während der Gäubahn-Unterbrechung genutzt werden, gibt es Möglichkeiten für neue Haltestellen oder eine Beschleunigung? BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordern ein Notfall-Konzept für eine mögliche Sperrung der Stammsstrecke nach Inbetriebnahme des Tiefbahnhofs und möchten für ein Gutachten 50.000 Euro in den Haushalt einstellen. Im Zusammenhang mit Stuttgart 21 fordert die SPD einen Bericht zu den einzelnen S21 Optionen wie T-Spange und P-Option, sowie das Vorantreiben der Optionen gegenüber den Projektpartnern. In einem separaten Antrag wird eine Studie zum notwendigen Ausbaubedarf bei den Zulaufstrecken zum Tiefbahnhof vorgeschlagen.

Eine Weiterentwicklung der RELEX-Busse schwebt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD in einem gemeinsamen Antrag vor: Es sollen weitere Linien sowie ein 15- statt 30-Minuten-Takt untersucht werden. Die beiden Fraktionen befassen sich in zwei verschiedenen Anträgen zudem mit dem Thema Barrierefreiheit. Dabei setzen sie vor allem auf mehr Information und Transparenz für die Reisenden, sowie auf einen aktuellen Bericht.

Einige Anträge befassen sich mit dem Ausbau, bzw. der Ertüchtigung und Reaktivierung von Bahnstrecken: Für die Boller Bahn setzen sich Freie Wähler und AfD ein, die CDU/ÖDP möchte die Verlängerung der S5 nach Lauffen am Neckar prüfen lassen, die SPD unterstützt die Reaktivierung der Bottwartalbahn, die FDP möchte die Verlängerung der S1 nach Bondorf in den Blick nehmen und DIE LINKE/PIRAT eine Ertüchtigung der Teckbahn. Der weitere Ausbau von Park and Ride-Anlagen entlang der S-Bahn-Linien ist ein Anliegen der CDU/ÖDP.

Darüber hinaus beantragen die CDU/ÖDP die Aufwertung von Bahnhofsumfeldern durch ein Kofinanzierungsprogramm, die Freien Wähler die Prüfung eines 15-Minuten-Takts bis Geislingen, sowie BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ein Gutachten für einen regionalen Mobilitätspass. Die SPD stellt die Frage nach der Auslastung und den Fahrgeldeinnahmen in der ersten Klasse in der S-Bahn, DIE LINKE/PIRAT bringt die Entwicklung eines „VVS-Mietertickets“ in die Debatte.

Information und Beteiligung der Öffentlichkeit, regionale Zusammenarbeit

In einem gemeinsamen Antrag fordern Freie Wähler und FDP die Entwicklung eines Modells der direkten Bürger- und Kommunalbeteiligung an Straßenbau- und Verkehrsprojekten. Basis für die Praxiserprobung soll die Weiterentwicklung des Nord-Ost-Rings sein. Die FDP bringt zudem eine „Taskforce Öffentlichkeitsarbeit“ auf die Agenda. Diese soll die Gründe für regionale Planungen und Entscheidungen verdeutlichen und nachvollziehbar machen. Insgesamt sollen 500.000 Euro für Öffentlichkeitsarbeit bereitgestellt werden. 50.000 Euro sollen laut einem weiterem FDP-Antrag in eine Studie zur lokalen und regionalen Willensbildungs-Analyse fließen. Die SPD bringt ein, den Strategieprozess „RS Reloaded“ um die Frage zu erweitern, welche politischen Verbesserungen in der Region notwendig sind, um die politische Handlungsfähigkeit der Region zu stärken, sowie die Strategien von Akteuren in der Region besser aufeinander abzustimmen.

Freizeit und Kultur

Neben Wirtschafts-, Planungs- und Verkehrsfragen wurden auch Anträge zu den Themenbereichen Freizeit und Kultur eingebracht. Gleich sechs Fraktionen möchten in einem gemeinsamen Antrag in Zusammenarbeit mit der KulturRegion Stuttgart eine Plattform zu jüdischen Spuren in der Region Stuttgart zu unterstützen.

Die CDU/ÖDP fordert eine Fortsetzung der Straßenradsport-Großevents 2023 sowie Ladesäulen für Pedelecs an Radwanderrouten. Die Freien Wähler beantragen die Initiierung einer Imagekampagne für die Rückgewinnung von Personal für das Gastronomie- und Hotel-Gewerbe sowie die Weiterentwicklung der Innenstädte zu Wohlfühlorten und die LINKE/PIRAT eine Badegewässerstrategie für die Region Stuttgart.

Stephan Köthe zum Glasfaserausbau in der Region Stuttgart

Regionalversammlung am 20.10.2021

Sehr geehrter Herr Vorsitzender Bopp,
sehr geehrte Frau Regionaldirektorin Dr. Schelling,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrter Herr Bahde,
sehr geehrter Herr Goldenits,
sehr geehrte Pressevertreter und Gäste,

Ich freue mich, dass ich heute meine erste Rede in der Regionalversammlung halten darf.

Stellen Sie sich vor, Sie ziehen in die Region Stuttgart, Sie beziehen ihre neue Wohnung, verbinden Ihren PC oder Laptop mit dem Netzwerkanschluss, der in jeder Wohnung standardmäßig vorhanden ist; sie starten ihren PC oder Laptop und sie erhalten eine Übersicht aller verfügbaren Netzwerkanbieter und deren Konditionen; sie entscheiden sich für eine Option und los geht’s mit Glasfaser-Geschwindigkeit! Kein wochenlanges Planen im Voraus ihres Umzugs, kein wochenlanges Warten nach dem Einzug, kein nennenswerter administrativer Aufwand – dafür einen Netzwerkanschluss mit maximaler Geschwindigkeit – und das für 25 Euro im Monat! Bei 100% Abdeckung in der Region! Was sich anhört, wie ein Traum ist bereits Wirklichkeit! Nicht in der Region Stuttgart – aber in der Region Stockholm!


Basierend auf den Ist-Ausbau-Zahlen Ende 2020 muss Deutschland darauf noch 27 Jahren warten! Noch schlimmer sieht es für die Region Stuttgart aus! Sollte das Ausbautempo so beibehalten werden, müssen wir noch sage und schreibe 40 Jahre darauf warten, bis alle Teilnehmer in der Region Stuttgart mit Glaserfaser bis ins Haus versorgt sind! [Rechnungen untenstehend]. Wenn die heute von der Telekom für die Region verkündeten Planzahlen für Glasfaser-Neuanschlüsse von Haushalten für 2021 (80.000) und 2022 (100.000) so realisiert werden und das Tempo in Zukunft beibehalten wird, dann wäre die Region Stuttgart in 2032 zu über 90% mit Glasfaser versorgt.

Was hat Stockholm richtig gemacht? Die Stadt Stockholm hat ein privatwirtschaftliches Unternehmen gegründet, welche zu 100 Prozent im Besitz der Stadt ist. So, wie die Stadt Straßen- und Schienenwege baut, so baut die Stadt Stockholm mittels dieses Unternehmens auf eigene Kosten und ohne öffentliche Förderung ein Glasfaser-Netz – direkt in das Gebäude des Kunden. Die unbeschaltete Glasfaser wird zu einheitlichen Konditionen an Internet Service Provider vermietet, unter denen es einen großen Wettbewerb gibt, zum Vorteil des Kunden.

Was läuft bei uns falsch?
Es war ein Fehler, dass die öffentliche Hand die Telekommunikationsinfrastruktur aus der Hand gegeben hat. Man kann der Telekom nicht verübeln, dass sie nur da ernsthaft an einem Glaserfaser-Ausbau interessiert ist, wo eine Aussicht auf schnellen Gewinn gegeben ist. Hinzukommt, dass Vectoring, eine an sich begrüßenswerte Brückentechnologie, wettbewerbsverzerrend und innovationshemmend ist.
Aber: die Übertragungsraten mit Vectoring sind eine Million mal langsamer als mit Glasfaser! Mittels einer einzigen Glasfaser können über 300 Tbit/sec übertragen werden! Wir müssten unsere Gigabit Region Stuttgart umbenennen in Terrabit Region Stuttgart GmbH – damit alle Beteiligten erkennen, welches Potential der Glasfaser-Ausbau hat und mit welcher Priorität und Intensität er betrieben werden sollte!

[Gekürzt aus Zeitgründen][Auf Kundenseite müssen wir damit rechnen, dass mit Vectoring und 5G Widerstände ganz anderer Art entstehen: unsere Bürger könnten sich mit Vectoring und 5G zufrieden geben! Nichts hält länger als ein Provisorium. Die Telekom könnte sich dann gegenüber der Region damit rechtfertigen, dass auf Kundenseite die Bereitschaft für Glasfaser so weit gesunken ist, dass ein Ausbau nicht zu rechtfertigen wäre!

Aber: wie das Straßennetz für die Entstehung und den Aufschwung der Automobilindustrie Voraussetzung war, so ist das Glasfasernetz Voraussetzung für die Entstehung neuer digitaler Geschäftsmodelle in der Region!

Die Lage ist alarmierend! Es besteht die reale Gefahr, dass wir durch die toxische Kombination an Rahmenbedingungen noch weiter abhängen und zu einer „Telekomunikations-Infrastruktur-Entwicklungsregion“ werden!
Nicht „Terrabit-Region“, sondern „Megabit-Region“ Stuttgart!
Nicht State-of-the-Art, sondern IT-Steinzeit!]

Ein Lichtblick ist die Stadt Weinstadt! Die Stadtwerke Weinstadt bauen analog dem Stockholmer Vorbild ein Glasfasernetz. Bis zum Jahr 2030 sollen rund 13.000 Haushalte in 4.500 Gebäuden die Möglichkeit erhalten, einen Glasfaseranschluss zu nutzen. Das ist weitsichtig! Das ist gewinnbringend für die Stadt! Das ist optimal für unsere Bürger! Die Stadtwerke werden dafür sorgen, dass alle Haushalte zu bezahlbaren Preisen an das Glasfasernetz angeschlossen werden, auch diejenigen Haushalte, bei denen der Ausbau teuer und die Aussicht auf Gewinn gering ist.

Ich komme zum Schluss: Damit Deutschland im internationalen Vergleich nicht noch weiter zurückfällt, muss das Glasfasernetz viel schneller ausgebaut werden – insbesondere in der Region Stuttgart! – Dem Netzinhaber gehört die Zukunft – das sollte für die Telekom Motivation genug sein – wenn nicht, bleibt den Städten die Initiative zu ergreifen und sich selbst zu helfen – Weinstadt lässt grüßen!

Links:
https://www.teltarif.de/glasfaser-stockholm-99-prozent-breitband/news/68340.html
https://sv-m-wikipedia-org.translate.goog/wiki/Stokab?_x_tr_sl=sv&_x_tr_tl=de&_x_tr_hl=de&_x_tr_pto=nui,sc

https://www.all-electronics.de/elektronik-entwicklung/rekord-standard-glasfaser-uebertraegt-319-tbit-s-ueber-3001-km-245.html
https://www.telekom.com/de/medien/medieninformationen/detail/stadtwerke-weinstadt-und-telekom-besiegeln-partnerschaft-637342

Rechnung Deutschlandweit:
8,3 Millionen Glasfaseranschlüsse in Deutschland (Stand 2020) bei 41,5 Millionen Haushalten insgesamt -> 33,2 Millionen Haushalte ohne Glasfaser.
Laut Vorlage: Ziel für das Gesamtjahr 2021: 1,2 Millionen neue Glasfaser-Anschlüsse – bundesweit.
33,2 Millionen Haushalte/1,2 Millionen Anschlüssen pro Jahr = 27 Jahre!
https://www.businessinsider.de/wirtschaft/83-millionen-glasfaseranschluesse-in-deutschland-so-stark-hat-der-ausbau-im-jahr-2020-zugelegt/

https://www.bpb.de/nachschlagen/zahlen-und-fakten/soziale-situation-in-deutschland/61584/bevoelkerung-und-haushalte#:~:text=Nach%20Angaben%20des%20Statistischen%20Bundesamtes,lediglich%20um%203%2C3%20Prozent.

Rechnung Region Stuttgart basierend auf Daten des Regionalentwicklungsberichts:
Ausbau Glasfaser Region Stuttgart Mai 2019: 2,3%
Ausbau Glasfaser Region Stuttgart Dezember 2020: 6%
-> in 19 Monaten 3,7% Zuwachs -> 94% / 3,7% * 19 Monate = 483 Monate = 40 Jahre!
https://www.region-stuttgart.org/index.php?eID=dumpFile&t=f&f=9260&token=47c1b2e56dfbdf1ef2d6167c79332cea29865355
https://www.gigabit-region-stuttgart.de/das-ausbauprogramm/ausbaustand/

Region Stuttgart hat beim Glasfaserausbau Priorität

Stephan Köthe (AfD) kritisierte, dass günstige, maximal schnelle Netzwerkanschlüsse und 100 Prozent Abdeckung zwar Realität in der Region Stockholm seien, nicht aber in der Region Stuttgart. Basierend auf aktuellen Zahlen zum Ausbautempo bis 2020 müsse die Region bei gleichbleibendem Ausbautempo darauf noch 40 Jahre warten, anhand der neuen Zahlen immer noch über zehn Jahre für 90 Prozent Deckung. Er folgerte: „Es war ein Fehler, dass die öffentliche Hand die Telekommunikationsinfrastruktur aus der Hand gegeben hat.“ Man könne der Telekom nicht verübeln, dass sie nur dort ernsthaft an einem Glasfaser-Ausbau interessiert sei, wo es eine Aussicht auf schnellen Gewinn gebe.

Untenstehend ein Auszug aus der Pressemitteilung des Verbands Region Stuttgart.
Die vollständige Pressemitteilung des Verbands Region Stuttgart kann hier abgerufen werden.

Projektpartner Telekom Deutschland GmbH berichtet über Stand, Ziele und Perspektiven des Ausbauprogramms

STUTTGART: Kann die Ausbaugeschwindigkeit in der Region erhöht werden? Wie sind die Chancen, 100 Prozent der Haushalte an Glasfaser anzuschließen? In der Regionalversammlung am Mittwoch ging Walter Goldenits, Geschäftsführer Technologie der Telekom Deutschland GmbH, auf Fragen rund um das Voranschreiten des regionalen Gigabitprogramms sowie die weitere Ausbaustrategie ein.

Basierend auf dem Rahmenvertrag aus Mai 2019 wird der Glasfaserausbau in der Region Stuttgart nach Aussage der Telekom im Vergleich zu anderen deutschen Regionen priorisiert – dies solle auch trotz der mittlerweile deutschlandweit vorangetriebenen Ausbauaktivitäten weiterhin so bleiben. Organisiert ist das Kooperationsprogramm mit der Telekom in der eigens dafür gegründeten Gigabit Region Stuttgart GmbH, die den Breitbandausbau gemeinsam mit den Zweckverbänden der Landkreise und der Landeshauptstadt steuert. Über 100 Gewerbegebiete in der Region wurden seither mit einem Glasfaseranschluss ausgestattet sowie 200.000 Haushalte bis Ende 2021. In der gemeinsamen Planung festgehalten sind 80.000 Glasfaseranschlüsse pro Jahr. 100.000 pro Jahr sollen es künftig werden. Um das Tempo beim Ausbau zu erhöhen, müssten, so Goldenits, einige wichtige Voraussetzungen erfüllt werden: angefangen bei geringeren Auflagen bei Baumaßnahmen und kürzeren Genehmigungsverfahren bis zu erleichtertem Zugang zu Häusern und dem Einsatz digitalisierter Prozesse. „Wir brauchen auch die Möglichkeit, alternative Verlege-Methoden einzusetzen. Mit dem traditionellen Verfahren schaffen wir 150 Meter am Tag, mit neuen Verfahren 500 Meter und noch am selben Tag ist alles wieder zugemacht“, veranschaulichte er. Die Telekom habe alle Anforderungen des Vertrags erfüllt. Das Programm sei strategisch und politisch einzigartig. Ziel sei es, für die Region Stuttgart das beste Mobil- und Glasfasernetz Deutschlands zu bauen.  „Der Anteil der Telekom am Ausbau in Deutschland ist größer als 60 Prozent, für 100 Prozent sind weitere Anbieter nötig.  Deswegen öffnen wir unsere Netze für andere Provider und bauen gemeinsam mit Kommunen Netze aus.“