Rede zur Offenlegung des aktualisierten Regionalverkehrsplans

Von Christian Köhler

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Regionalverkehrsplan sorgt mit einem sehr breit abgestimmten Verfahren unter Beteiligung aller Gemeinden, zahlreicher Fachbehörden und Verbände wie auch der Öffentlichkeit, dass durch die Regionalversammlung eine breit getragene Positionierung zu den zukünftigen Anforderungen an die Mobilitätsinfrastruktur erreicht werden kann.

Die zentralen Anforderungen an die Mobilitätsinfrastruktur werden also durch die  Regionalversammlung immer in enger Abstimmung mit Kommunen, Fachämtern, Verbänden und Öffentlichkeit im Regionalverkehrsplan festgelegt.

In einer Region, die schon immer weg vom eigenen Wohnort gearbeitet hat, eine Pendlerregion nicht nur für die Arbeit, sondern auch für die Freizeit, hat die Corona-Krise zwar zunächst wie überall zu deutlich niedriger Nutzungszahlen bei Bussen und Bahnen geführt.

Nach dem Ende der Krise ist aber schon abzusehen, dass die öffentliche Verkehrsinfrastruktur nicht wirklich einen dauerhaften Schaden hinsichtlich der Nutzerzahlen genommen hat. So richtig bilden sich die gestiegenen Home-Office Quoten bislang nicht im Mobilitätsverhalten der Menschen ab.

Haben sich also die Rahmenbedingungen durch Corona zumindest was die Fahrgastzahlen angeht wahrscheinlich nicht zu sehr geändert, so ist dieser Regionalverkehrsplan doch der Versuch, auf die zahlreichen weiteren geänderten und verschärften Rahmenbedingungen seit 2018 angemessen zu reagieren.

Insbesondere was die geänderten Bedingungen in den Bereichen des  Klimaschutzes angeht, ich erinnere an das Verfassungsgerichturteil dazu.

Nun ist die Verkehrsplanung nicht immer die erste Anlaufstelle zur Bekämpfung des Klimawandels, aber man kann Verkehrsströme vermeiden, verhindern und verlagern. und man kann Angebote machen, Angebote aufzeigen, um die Menschen im besten Fall zu Verhaltensänderungen zu bewegen.

DIe Vorlage ist aber auch der Versuch, an technologische Entwicklungen anzuknüpfen

In der Vorlage, die als Ausgangspunkt für den kurzfristig möglichen Änderungs- und Ergänzungseinbau dient, nehmen wir daher positiv zur Kenntnis, dass ein Bekenntnis zur technologischen Offenheit ins Sachen Verkehrsmittelantriebsform erhalten bleibt.

Zeigt doch gerade die gegenwärtige Krise, die ja eine Abhängigkeitskrise ist, die Notwendigkeit einer gewissen Antriebspluralität auf, um einseitige Abhängigkeiten zu reduzieren.

Ebenso begrüßen wir, dass das autonome Fahren als zukunftsfähige Technik im Regionalverkehrsplan stärker gewichtet werden soll.

Ob das Lastenrad in Sachen City-Logistikinfrastruktur ein großer Wurf wird, wie es hier angedacht ist, daran kann man aus guten Gründen Zweifel haben, ebenso wie man mit nur gering frequentierten Radschnellverbindungen oder Radautobahnen wie etwa im Filstal wohl nicht verkehrspolitisch zukunftsweisend sein dürfte.

Gleichfalls sollten bei Seilbahnkonzeptionen in den meisten Fällen die Nachteile überwiegen, ist dieses Verkehrsmittel doch nicht neu, und man darf sich fragen, warum es sich bislang noch nicht durchgesetzt hat.

Lassen Sie mich etwas genereller schließen,

Ob der Klimawandel weiter seine Rolle als verkehrspolitisches Primat behält, halte ich für zweifelhaft. Angesicht der jüngsten Entwicklungen ist es

durchaus denkbar, dass sich die Schwerpunkte hin zu den klassischen Aufgaben Sicherung der ökonomisch optimalen Rahmenbedingungen durch eine leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur verschieben

Es ist in diesem Zusammenhang eine tragische Ironie, dass Deutschland zum Überleben auf einen milden Winter setzt, während es sich aufgrund seiner Bemühungen, die Erde zu kühlen, in dieser misslichen Lage befindet.

Region treibt den Einsatz von Künstlicher Intelligenz weiter voran

Daniel Lindenschmid (AfD/FR) lobte die Fortführung der Zusammenarbeit der Regionen Stuttgart, Karlsruhe und Neckar-Alb. „Dies stellt langfristig einen großen Gewinn für die Unternehmen und Mitmenschen in der Region und darüber hinaus dar.“ Seine Fraktion hob besonders die Anstrengungen hervor, kleine und mittelständische Unternehmen bei der Digitalisierung zu unterstützen. Diese Unterstützung sei gerade auch in Zeiten nach der Corona Pandemie ein zentrales Thema. „Es ist wichtig, die Menschen hin zu einer Arbeitswelt 4.0 mitzunehmen, ihnen neue Chancen aufzuzeigen“, so Lindenschmid. Die bisherigen Fortschritte bei der Zusammenführung und Vernetzung der verschiedenen Akteure seien gemacht. „Damit ist allerdings nur der Grundpfeiler gelegt und es werden in dieser schwierigen Zeit noch weitaus größere Anstrengungen von Nöten sein, damit die Region Stuttgart in Zukunft eine wichtige Rolle beim Themenkomplex Künstliche Intelligenz spielen wird“, so Lindenschmid.

Untenstehend ein Auszug aus der Pressemitteilung des Verbands Region Stuttgart.
Die vollständige Pressemitteilung des Verbands Region Stuttgart kann hier abgerufen werden.

Regionale Aktivitäten und Förderprogramme bringen Akteure zusammen und schaffen Anwendungsbeispiele. KI-Allianz Baden-Württemberg möchte landesweites, international sichtbares Netzwerks von dezentralen KI-Leuchttürmen auf- und ausbauen.

STUTTGART: Künstliche Intelligenz (KI) ist eine der Zukunftstechnologien, die nahezu jedes Unternehmen betreffen wird. Für die Region bieten sich vielfältige Chancen für neue und verbesserte Produkte und Prozesse. Die Region Stuttgart ist aktuell bereits mit zahlreichen wissenschaftlichen Einrichtungen sehr gut aufgestellt. Allerdings setzen viele Unternehmen KI noch nicht ein. Nicht einmal jedes vierte Unternehmen nutzt KI-Lösungen für seine Geschäftsprozesse, nur ein Drittel zieht das für die Zukunft in Betracht. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) tun sich dabei besonders schwer. In der Regionalversammlung hat Dr. Walter Rogg, Geschäftsführer der Wirtschaftsförderung Region Stuttgart GmbH (WRS), vorgestellt, wie die Region den Einsatz von KI vorantreibt.

Die Wirtschaftsförderung Region Stuttgart GmbH (WRS) macht KMU auf die Chancen durch KI aufmerksam, baut ein passendes Ökosystem der Akteur*innen in der Region Stuttgart auf und vernetzte diese und Unternehmen untereinander sowie mit anderen starken Regionen in Baden-Württemberg. Wichtige Basis ist dabei, die Zusammenarbeit in einer Genossenschaft, die aktuell aus elf Partnern aus Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung der Regionen Stuttgart, Karlsruhe und Neckar-Alb besteht und zu einer „KI Allianz Baden-Württemberg“ ausgeweitet werden soll.

Zur Stärkung des KI-Ökosystems wurde unter anderem eine „KI-Community Industrieproduktion“ aufgebaut und das Netzwerk „Quantum Village Ehningen“ mit initiiert. In der „KI-Community Industrieproduktion“ haben sich rund 70 Expert*innen aus Industrieunternehmen und Forschungseinrichtungen zusammengeschlossen, um das Thema KI im Bereich der industriellen Produktion voranzubringen und sich auszutauschen. Mit dabei sind u.a. Bosch, Festo, Stihl, Trumpf, Fraunhofer, Uni Stuttgart und die Hochschule Esslingen.

Das Netzwerk „Quantum Village Ehningen“ vernetzt Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen rund um das Thema Quantencomputing/KI und organisiert Veranstaltungen. Mit dem regionalen Kofinanzierungsprogramm „KI in die Umsetzung bringen“, das die Regionalversammlung letztes Jahr beschlossen hat, werden innovative und investive Projekte unterstützt und umgesetzt, Infrastrukturen geschaffen und Netzwerke aufgebaut, die die weitere Entwicklung des Hightech-Standorts Region Stuttgart stärken. Beispielsweise die Projekte „AI Transform“, „KI-CX“ und „KI im Bau“, die aktuell ausgearbeitet werden: Für „AI Transform“ wird auf dem Gelände des Softwarezentrums Böblingen/Sindelfingen ein modellhaftes und klimagerechtes Gebäude errichtet, das Produktivflächen, Büroräume und Kommunikationszonen für jungen Unternehmen sowie nationale und internationale Firmen mit KI-Schwerpunkt bietet, die so dauerhaft an den Standort gebunden werden sollen. Im Synergie Park in Stuttgart-Vaihingen soll das Experience-Center „KI-XC“ inklusive KI-Erlebnisraum als „Tor zur Öffentlichkeit“ entstehen. Hier soll auch der Sitz der Genossenschaft sein.

Gemeinsam mit dem Drees & Sommer Innovation Center wird mit „KI im Bau“ ein erlebbarer KI-Showcase-Hub in Stuttgart geplant. Dieses Living-Lab für künstliche Intelligenz und innovative Technologien soll als Werkstatt, Test-Center und Bürogebäude für zehn bis 20 etablierte und junge Start-ups dienen und bietet Bürofläche, Möglichkeiten zum Netzwerken, für Meetups und Pitches.

KI-Allianz Baden-Württemberg

Darüber hinaus wollen sich die Regionen Stuttgart, Neckar-Alb, Karlsruhe, Ostalbkreis, Freiburg und Nordschwarzwald als „KI-Allianz Baden-Württemberg“ partnerschaftlich für den systematischen Auf- und Ausbau eines landesweiten, international sichtbaren Netzwerks von dezentralen KI-Leuchttürmen einsetzen. So soll ein Innovationsraum mit integrierten, branchenübergreifenden und anwendungsorientierten Datenräumen, Reallaboren und Testfeldern für Unternehmen, Start-ups und Wissenschaft geschaffen werden. Die „KI-Allianz Baden-Württemberg“ bietet für Unternehmen, Forschung und öffentliche Hand Lösungen zur Entwicklung und zum Einsatz von KI sowie eine Plattform für deren Umsetzung. Mit diesem dezentralen Ansatz werden die einzelnen Regionen und Standorte gestärkt, Kompetenzen gebündelt und branchenübergreifende Daten-Testräume entwickelt und bereitgestellt. Besondere Bedeutung haben dabei Datensicherheit und ethische Fragestellungen.

Große Fortschritte beim Glasfaserausbau in der Region

Stephan Köthe (AfD/FR): Den Optimismus teilen wir leider nicht. Die bislang erreichten Ausbauziele deuten auf ein Erreichen des 90%-Ziels frühestens im Jahr 2033 hin – nicht aber, wie vereinbart, im Jahr 2030. Zudem gibt es, bedingt durch Kostenexplosionen, Fachkräftemangel und steigende Zinsen, ein insgesamt deutlich unattraktiveres Umfeld für Investitionen. Um die gesetzten Ziele zu erreichen, muss das Ausbautempo dauerhaft mindestens um 20% erhöht werden. Wo möglich, sollten insbesondere Stadtwerke für ein Engagement gewonnen werden.

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In der Region Stuttgart gibt es beim Glasfaserausbau das schnellste Wachstum aller deutschen Wirtschaftsregionen. Einige regionale Ziele sind laut Gutachten früher erreichbar

STUTTGART: Der Glasfaserausbau in der Region Stuttgart schreitet weiterhin zügig voran und befindet sich im Zeitplan. Dies berichtete Hans-Jürgen Bahde, der Breitbandbeauftragte der Region und Geschäftsführer der Gigabit Region Stuttgart GmbH (GRS) im Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur und Verwaltung des Verbands Region Stuttgart.

Aktuell und für die kommenden Jahre sieht Bahde „sehr erfreuliche“ Perspektiven für den flächendeckenden Ausbau in den Städten und Gemeinden der Region. Bis Jahresende 2021 sind die Anschlusszahlen aus dem regionalen Gigabitprogramm laut Report der Deutschen Telekom auf über 210.000 Anschlüsse gestiegen. Mitte des Jahres waren es noch 167.000 gewesen. „Mit diesem Zuwachs verfügt die Region Stuttgart beim Glasfaserausbau über das schnellste Wachstum aller deutschen Wirtschaftsregionen“, erklärte Bahde.

Laut einer unabhängigen Evaluierung durch das Beratungsunternehmen PwC Düsseldorf können die regionalen Ausbauziele teilweise sogar früher erreicht werden. So wird die Versorgung aller Gewerbegebiete und förderfähigen Schulen sowie der Hälfte der Privathaushalte mit hoher Wahrscheinlichkeit bereits vor 2025 abgeschlossen sein. Das Ziel für 2030, der flächendeckende Ausbau für 90 Prozent der Haushalte in der Region, ist ebenfalls erreichbar. Es würde nur dann erst später gelingen, wenn die Telekom lediglich 80 Prozent ihrer Ausbauvorhaben planmäßig umsetzt und die anderen Breitband-Unternehmen nur ein Drittel ihrer Pläne realisieren. Für die Studie haben die Gutachter Breitband-Unternehmen über ihre Ausbaupläne in den nächsten Jahren befragt sowie Marktentwicklungen und Marktdaten analysiert. Als zentralen Erfolgsfaktor für den weiteren Ausbau nennt die Studie die Festigung der bestehenden Partnerschaft mit der Telekom und rät dazu, die Aktivitäten der neuen Marktteilnehmer für einen ergänzenden Ausbau zu nutzen. „Die neue Marktdynamik bietet große Chancen für einen koordinierten, komplementären und beschleunigten Glasfaserausbau in der Region, der unsere zeitlichen Versorgungsziele sichern und abstützen kann“, so Bahde weiter. Um zusätzliche Ausbaugeschwindigkeit zu erhalten, hat die GRS seit März 2021 Gespräche geführt und mit der Deutschen Glasfaser und der Deutschen Giga Access ein Memorandum of Understanding (MoU) abgeschlossen. Mit weiteren Anbietern wurden kommunale Kooperationsvereinbarungen für die Städte und Gemeinden der Region Stuttgart verhandelt.

Derzeit sind zahlreiche Ausbauabsichten in den Städten und Gemeinden der Region angekündigt oder geplant. 500 Haushalte befinden sich gesichert in der Bauphase. Frühestens ab 2023 ist mit einer nennenswerten Erhöhung der Anschlusszahlen durch weitere Anbieter zu rechnen. Mit jährlich über 100.000 Anschlüssen entfällt im laufenden Jahr 2022 der überwiegende Anteil auf die Deutsche Telekom. Hinzu kommen die Ausbauaktivitäten der Stadtwerke Filderstadt, Ludwigsburg-Kornwestheim, Weinstadt und Bietigheim-Bissingen, die eine Kooperationsvereinbarung mit der Telekom abgeschlossen haben. Zumeist bauen die Stadtwerke das Netz, das die Telekom mietet und betreibt. „Breitbandaktive Stadtwerke können dazu beitragen, dass verdichtete Gebiete beim Glasfaserausbau nicht ins Hintertreffen geraten, denn die neuen Anbieter engagieren sich vor allem in kleineren Kommunen und im ländlichen Raum, sodass urbane Räume unterdurchschnittlich von der gegenwärtigen Marktdynamik profitieren“, erklärte Bahde. Weitere Vertragsunterzeichnungen erwartet er noch für dieses Jahr.

Barrierefreiheit bei der S-Bahn in der Region wird weiter ausgebaut

Joachim Hülscher (AfD/FR) fand es nicht sonderlich erfreulich, dass zwischen den Wünschen und der Realität derartige Zeitunterschiede klafften. Er bat zu versuchen, in intensiven Gesprächen die Zeitschienen zu verkürzen.

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Bis 2029 soll an 17 Stationen der niveaugleiche Ein- und Ausstieg geschaffen werden. Der Verband Region Stuttgart investiert im ersten Schritt rund 12,2 Millionen Euro in entsprechende Planungs- und Realisierungsvereinbarungen. Insgesamt ist mit Kosten zwischen 38 und 66 Millionen Euro für die Region zu rechnen.

STUTTGART: Für mobilitätseingeschränkte Menschen, Eltern mit Kinderwagen, Menschen mit Gepäck, Fahrrädern oder Gehhilfen ist der niveaugleiche Ein- und Ausstieg zwischen Bahnsteigkante und S-Bahn-Fahrzeug unerlässlich. Daher setzt sich der Verband Region Stuttgart kontinuierlich für den entsprechenden Ausbau ein. In seiner heutigen Sitzung hat der regionale Verkehrsausschuss den Ausbau von weiteren vier Stationen beschlossen, sodass unter Berücksichtigung der in Vergangenheit getroffenen Vereinbarungen derzeit die Aufhöhung an 17 Stationen vorangetrieben wird. In der Region Stuttgart gibt es aktuell noch an 31 von 83 S-Bahnstationen einen Höhenunterschied zwischen den Bahnsteigen und Fahrzeugen. Dieser Höhenunterschied soll kontinuierlich an allen Stationen abgebaut werden.
In der Vergangenheit hat die Region bereits entschieden, folgende Stationen bis 2028 aufzuhöhen:

2022/2023 Rommelshausen

2026 Esslingen-Mettingen, Stetten-Beinstein, Leonberg

2027 Zuffenhausen, Esslingen (Neckar), Maubach

2028 Oberesslingen, Backnang, Stuttgart-Obertürkheim, Esslingen-Zell, Altbach, Kornwestheim

Der Verkehrsausschuss hat heute entschieden in die Planungen für die Stationen Weilimdorf, Ditzingen, Neuwirtshaus (Porscheplatz) und Korntal einzusteigen. Für die erstgenannten beiden Stationen ist mit einer Fertigstellung in 2028 zu rechnen, während die letzteren 2029 fertiggestellt werden sollen. Die Auswahl und Priorisierung aller genannten Stationen erfolgte unter Berücksichtigung des Fahrgastaufkommens, sowie der Bündelung entlang von Netzästen. Um die verfahrensbedingten Planungs- und Umsetzungszeiten zu verkürzen soll bei jeder Maßnahme die Inanspruchnahme des Investitionsbeschleunigungsgesetzes geprüft werden. Mit der Umsetzung aller bisher beschlossenen Maßnahmen wären rund drei Viertel der S-Bahn-Stationen in der Region ohne Stufen erreichbar. Zudem werden etwa alle 15 Jahre die Fahrstühle erneuert. Aktuelle Informationen über deren Funktionsfähigkeit liefern die DB BahnhofLive- und die VVS-App.

Weitere Verbesserungen

Neben der Anpassung der Bahnsteige umfasst die Planung die Prüfung und gegebenenfalls Verbesserung der Fahrgastinformationsanlagen, Lautsprecheranlagen, des taktilen Leitsystems an Bahnsteig und zum Bahnsteig, die Stufenmarkierung, taktile Handlaufschilder an Treppen und Rampen, die Wegeleitung, sowie Wetterschutzeinrichtungen. Die taktilen Handlaufschilder sollen darüber hinaus nach und nach an allen Treppen und Rampen nachgerüstet werden.

Finanzierung

75 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten sowie ein Planungskostenzuschuss werden durch das Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) übernommen. Damit unterstützt das Land Baden-Württemberg die Schaffung, den Aus- und Umbau von barrierefreier Verkehrsinfrastruktur. Die DB AG beteiligt sich mit 10 Prozent an den Bau- und Planungskosten, während die Region die restlichen Kosten übernimmt. Insgesamt wird der regionale Kostenanteil für alle zuvor genannten Stationen nach derzeitigem Kenntnisstand auf 38 bis 66 Millionen Euro geschätzt.

Region sichert Vorkommen und Abbau von Rohstoffen

Regionalversammlung leitet mit dem Beteiligungsverfahren den nächsten Schritt im Verfahren zur möglichen Änderung des Regionalplans ein.

Für Stephan Wunsch (AfD/FR) zeige die aktuelle geopolitische Situation drastisch: „Es ist extrem wichtig, eigene Rohstoffressourcen umfassend zu nutzen und sich nicht in Abhängigkeiten zu begeben.“ Es sei klar, dass Versorgungssicherheit mit Rohstoffen sowie der Versuch das Klima zu schützen, erhebliche Zumutungen mit sich bringe. Auch hier gehe es um Zumutungen für die Anwohner. „Die Staub- und Lärmemissionen sind ebenso wie die Erschütterungen laut dem Umweltbericht auch bei der Erweiterung unterhalb der Grenzwerte zu erwarten“, so Wunsch. Von daher stimme man dem Vorschlag der Verwaltung zu.

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STUTTGART: Die Regionalversammlung hat am Mittwoch mehrheitlich beschlossen das Beteiligungsverfahren im Rahmen des Verfahrens zur möglichen Änderung des Regionalplans einzuleiten. Grundlage für diesen Beschluss ist der Planentwurf zur Rohstoffsicherung und zum Abbau oberflächennaher Rohstoffe an den Standorten Marbach-Rielingshausen, Markgröningen und Weissach. Diesen hat die Geschäftsstelle des Verbands Region Stuttgart einschließlich einer Strategischen Umweltprüfung erarbeitet. Zudem wurde die frühzeitige Unterrichtung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt.

Durch den Beschluss der Regionalversammlung kann mit der insgesamt dreimonatigen Offenlage begonnen werden. Beteiligt sind neben der von der Planänderung betroffenen Städten und Gemeinden, den Trägern öffentlicher Belange und sonstigen Stellen gemäß den landesplanerischen Vorgaben auch die Öffentlichkeit in Form einer umfassenden Information und Einbeziehung der Bevölkerung. Nach Aufarbeitung der eingegangenen Stellungnahmen werden die vorgebrachten Anregungen zunächst im Planungsausschuss vorberaten. Im Anschluss kann der Satzungsbeschluss vorbereitet und gegebenenfalls durch die Regionalversammlung gefasst werden. Bis zum Satzungsbeschluss ist das Verfahren ergebnisoffen.

Bisheriges Verfahren

Im Rahmen der Unterrichtung der Träger öffentlicher Belange gingen bereits Hinweise in Bezug auf das Planungsverfahren ein. Viele davon beziehen sich auf konkurrierende Raumnutzungsansprüche und sind damit Gegenstand des Beteiligungsverfahrens und der anschließenden Abwägung. Für den Offenlagebeschluss relevante Aspekte, die sich direkt auf die geplante Abgrenzung beziehen oder eine mögliche Änderung des Regionalplans von vorneherein komplett ausschließen, wurden in Form einer öffentlichen Sitzungsvorlage in die Regionalversammlung eingebracht und schriftlich beantwortet. Die intensive Auseinandersetzung mit allen vorgebrachten Anregungen im Rahmen einer abschließenden Gesamtbetrachtung bleibt davon unberührt. 

Hintergrund: Sicherung und Abbau von Rohstoffen in der Region Stuttgart

Der Verband Region Stuttgart ist gemäß Landesentwicklungsplan für die Sicherung abbauwürdiger Rohstoffvorkommen zuständig. Im Regionalplan sind regionalbedeutsame Abbaustätten, aktivierbare Reserven und Rohstoffvorkommen als Bereiche für den Abbau von Rohstoffen und als Bereiche zur Sicherung von Rohstoffen festzulegen. Im Zuge der Regionalplanfortschreibung 2009 wurden 31 Gebiete für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe und 30 Gebiete zur Sicherung von Rohstoffen festgelegt. Dabei decken die Gebiete für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe rein rechnerisch den Bedarf der ersten 20 Jahre nach in Kraft treten des Regionalplanes, die Gebiete zur Sicherung den der darauffolgenden 20 Jahre. Damit wird angestrebt, den Import mineralischer Rohstoffe von außerhalb der Region Stuttgart so weit wie möglich zu vermeiden, da dieser auf Grund der großen Massen und Volumen mineralischer Rohstoffe aufwendig und emissionsintensiv ist.

Die Region Stuttgart weist im Vergleich zu ihren Nachbarregionen einen deutlich niedrigeren Eigenversorgungsanteil mit Rohstoffen auf. Daher sollte es das Ziel sein, dass zumindest die Mengen, die durch Produkte aus Jurakalk und Muschelkalk substituierbar sind, möglichst weitgehend in der Region bereitgestellt werden. Eine Sicherung der abbauwürdigen bzw. in Abbau befindlichen Lagerstätten mineralischer Rohstoffe über Vorranggebiete trägt dazu grundlegend bei. Aufgrund der anhaltend regen Bautätigkeit in der Region ist die Bereitstellung mineralischer Rohstoffe weiterhin erforderlich – dies auch, weil eine signifikante Substitution mineralischer Rohstoffe durch Rohstoffrecycling aufgrund des begrenzten Materialrückflusses nicht möglich ist. Neben einer Änderung der Bedarfssituation können auch veränderte Rahmenbedingungen an einzelnen Standorten dazu führen, dass bereits vor Ablauf des vorgenannten Prognosezeitraums eine Überprüfung und gegebenenfalls Anpassung der einschlägigen Festlegungen des Regionalplanes erfolgen muss.

Regionale Entwicklungsachse beschlossen

Die zwischenzeitlich an das S-Bahn-Netz angebundenen Gemeinden erfüllten laut Klaus Mauch (AfD/FR) die Voraussetzungen für die Festlegung als Gemeinden im Siedlungsbereich und den damit verbundenen erweiterten Spielräumen hinsichtlich der Ausweisung von Wohnflächen. Seine Fraktion begrüße ausdrücklich das entstehende wirtschaftliche entwicklungspolitische Veränderungspotenzial. „Wir unterstützen auch ausdrücklich die damit einhergehende Förderung des ÖPNV. Es darf dabei indes nicht vernachlässigt werden, dass auch der Individualverkehr angemessen und im Interesse der betroffenen Bevölkerung zu berücksichtigen ist“, appellierte Mauch.

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Die Regionalversammlung hat einer Regionalplanänderung für die Festlegung einer Regionalen Entwicklungsachse und von Gemeinden im Siedlungsbereich zwischen den Mittelzentren Ludwigsburg/Kornwestheim und Backnang zugestimmt. Rechtskraft erhält die Planungsänderung nach Genehmigung durch das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen.

STUTTGART: Die neue Regionale Entwicklungsachse verläuft entlang der S-Bahn-Linie S4 zwischen Marbach und Backnang – diese Schienenverbindung war ein wichtiges Kriterium, das der Regionalplanänderung zugrunde liegt. Der Bereich der Entwicklungsachse umfasst die Kommunen Erdmannhausen, Kirchberg an der Murr, Affalterbach und Burgstetten inklusive des Ortsteils Burgstetten-Erbstetten, die den Status als „Gemeinden im Siedlungsbereich“ und damit erweiterte Entwicklungsmöglichkeiten erhalten. Die Änderung des Regionalplans betrifft nicht die festgelegten Regionalen Grünzüge und Grünzäsuren. Zusätzliche Bautätigkeiten, die der neue Status als „Gemeinden im Siedlungsbereich“ den Kommunen ermöglicht, sind also nach wie vor nur dort zulässig, wo keine Konflikte mit im Regionalplan festgelegten Freiraumfunktionen zu erwarten sind. Die konkreten Siedlungsflächen und Baugebiete werden im Rahmen der Bauleitplanung von den jeweiligen Kommunen beschlossen.

Hintergrund der Festlegung der Regionalen Entwicklungsachse zwischen den Mittelzentren Ludwigsburg/Kornwestheim und Backnang

Der Landesentwicklungsplan gibt vor, dass Siedlungswachstum insbesondere an Standorten erfolgen soll, die über einen leistungsfähigen ÖPNV-Anschluss verfügen. Ziel dabei ist es, dass möglichst viele Menschen einen besseren Zugang zum Nahverkehr erhalten und sich infolgedessen der Anteil öffentlicher Verkehrsmittel am Gesamtverkehrsaufkommen erhöht. Dieses Prinzip wird über die Ausweisung sogenannter Siedlungsachsen umgesetzt. Je nach Lage zu diesen Achsen sind die Gemeinden in der Region Stuttgart in zwei Kategorien eingeteilt: Gemeinden an einer Entwicklungsachse liegen im Siedlungsbereich. Das heißt, sie dürfen und sollen bei der Ausweisung von Wohn- und Gewerbeflächen auch Wanderungsgewinne berücksichtigen – über den Bedarf der ansässigen Bevölkerung und Unternehmen hinaus. Das heißt, neue Baugebiete können so bemessen werden, dass in den Gemeinden auch Zuzug miteinkalkuliert wird. Zudem erhöht sich die Bruttowohndichte, die für die Berechnung zugrunde gelegt wird, von 55 auf 60 Einwohner pro Hektar. Die Gemeinden, die nicht im Siedlungsbereich behalten dabei ihr Recht auf die Bereitstellung von Bauflächen im Rahmen ihrer „Eigenentwicklung“. Mit dem Ausbau der S-Bahn-Linie S4 zwischen Marbach und Backnang wurde die Schienenverbindung für die Anrainergemeinden Erdmannhausen, Kirchberg an der Murr, Affalterbach und Burgstetten aufgewertet. Damit erfüllt dieser Bereich eine wesentliche Voraussetzung, um als „Regionale Entwicklungsachse“ festgelegt zu werden. Ein Automatismus zur Festlegung Regionaler Entwicklungsachsen entlang von Bahnstrecken besteht allerdings nicht.

Ablauf einer Regionalplanänderung

Im Rahmen des Regionalplanänderungsverfahrens werden die unterschiedlichen
Aspekte einer nachhaltigen Entwicklung – soziale, ökologische und ökonomische Belange – und die damit jeweils verbundenen Wirkungen systematisch erfasst, ausgiebig beleuchtet und gegenübergestellt. Auf dieser Grundlage werden ein Entwurf zur Änderung des Regionalplanes erarbeitet sowie ein umfassender Umweltbericht erstellt, die nach Freigabe durch die Regionalversammlung offengelegt werden. Dabei besteht sowohl für Träger öffentlicher Belange, Städte und Gemeinden als auch für die Bürgerinnen und Bürger die Gelegenheit, Anregungen zur Planung vorzubringen. Die Abwägung von privaten und öffentlichen Belangen ebenso wie die abschließende Entscheidung über die Änderung des Regionalplans liegen dann wieder bei der Regionalversammlung. Rechtskraft erhält die Planänderung mit der Genehmigung durch das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen als Oberste Landesplanungsbehörde. Die Entscheidung darüber, ob die zusätzlichen Entwicklungsmöglichkeiten auch tatsächlich genutzt und konkrete Flächen entwickelt werden, bleibt jedoch Aufgabe der Gemeinden.

IBA’27-Intendant Andreas Hofer berichtet zur Halbzeit

Joachim Hülscher (AfD/FR) bedauerte die Konzentration der Projekte auf die Landeshauptstadt und deren Speckgürtel. „Bei der Architektur und dem Umgang mit dem Bauwesen sollte die IBA mustergültig sein,“ betonte er. Daher bat er dort Mut zu zeigen, wo Ökonomie vor Sinnhaftigkeit zu stehen drohe.

Untenstehend ein Auszug aus der Pressemitteilung des Verbands Region Stuttgart.
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Viele Projekte sind auf gutem Weg. Angesichts der Herausforderungen und Hemmnisse appelliert Hofer auch bei der Umsetzung neue Wege zu gehen.

STUTTGART: Die Internationale Bauausstellung 2027 StadtRegion Stuttgart (IBAʼ27) sucht nach der Zukunft des Bauens und Zusammenlebens. Im Planungsausschuss des Verbands Region Stuttgart berichtete am Mittwoch der Intendant der IBA’27, Andreas Hofer, über den aktuellen Stand und benannte konkrete Herausforderungen und Hemmnisse.

„Die IBA ist bisher ein großer Erfolg“, so Andreas Hofer. Rund 90 Vorhaben wurden in das Netzwerk der IBA aufgenommen, 16 davon sind derzeit als offizielle IBA’27-Projekte im Portfolio. Um den IBA-Geist verstärkt in die Öffentlichkeit und das Bewusstsein der Menschen der Region zu bringen plane man 2023 das erste IBA-Festival. „Bis zum offiziellen IBA-Jahr sind es noch fünf Jahre, was für Bauprojekte nicht mehr viel Zeit ist. Daher könne man gegebenenfalls nicht alle Projekte realisieren,“ betonte Hofer. Hierfür nannte er diverse Gründe: „Bei aller Euphorie merken wir, dass für neuartige Bauprojekte die etablierten Prozesse erkennbar an ihre Grenzen kommen: bei Projektentwicklung und Projektsteuerung, in der Bauwirtschaft, in den Verwaltungen.“ Konkret mangle es an Ressourcen und Kapazitäten bei Verwaltungen und Projektträger*innen. Allein dadurch würden die Zeitpläne einiger Projekte mittlerweile kritisch. Hinzu kämen die heute sehr aufwändigen Abstimmungsverfahren. „Die Demokratisierung des Planens und Bauens ist richtig, kostet aber Zeit und braucht viel Überzeugungsarbeit“, sagte der IBA-Intendant.

Probleme sieht er insbesondere in eingefahrenen Planungssystemen und im bestehenden regulatorischen Rahmen. Die sehr statische und hierarchische Abschichtung des Planens in Städtebau, Bebauungsplan, Hochbau brauche nicht nur wertvolle Zeit, sondern führe oft auch zu herkömmlicher Architektur. „Normen, Gesetze und etablierte Verfahren führen zum Mittelmaß“, so Hofers Beobachtung. Hofer sprach offen den mangelnden Mut in der Projektumsetzung an, den er und sein Team oft beobachten. Nachhaltigkeitsziele beispielsweise würden bei kleinsten Widerständen allzu schnell relativiert. Hofer betonte: „Die IBA hält nicht stur an irgendwelchen abstrakten Kennwerten fest, sondern möchte für jedes Projekt um die jeweils beste Lösung ringen.“ Einer Bauausstellung unwürdig sei es aber, wenn hart errungene Entscheide von Preisgerichten im Nachgang durch Aufsichtsräte und Vergabegremien in Frage gestellt würden. Es zeige sich, dass die IBA hier teilweise an die Grenzen des Formats stoße: Sein Team könne inspirieren, überzeugen, Know-How vermitteln und vernetzen. Die IBA baue aber nicht selbst, habe keine Grundstücke, keine eigenen Investitionsmittel. Verantwortlich für die Umsetzung vor Ort sind die verschiedenen Projektträger*innen: Kommunen, Genossenschaften, private Investorinnen, städtische Baugesellschaften.

Hofer forderte mehr Mut und vor allem Respekt vor dem Format ‚IBA‘ ein. Es gelte nun, alle Kräfte zu bündeln, alle Ressourcen zu mobilisieren, die Strukturen und Abläufe nachzujustieren und gemeinsam zu lernen. Sein Fazit: „Wenn wir alle zusammen im IBA-Geist auch bei der Umsetzung neue Wege gehen, bin ich sicher, dass wir 2027 eine ganze Reihe wirklich ambitionierter Exponate zeigen können, die im Maßstab eins zu eins erleben lassen, wie Häuser und Quartiere für eine Welt im Wandel aussehen können.“

Rede zum Haushalt 2022 in der Regionalversammlung

Von Christian Köhler

Warum unser Haushaltsanträge zur Darstellung der Energiebilanz der Region Stuttgart und zur  Netzstabilitätsauswirkung nun gerade so wenig Gegenliebe gefunden haben, ist uns schon ein wenig rätselhaft. Fällt dieser Haushalt doch in eine Zeit, die wie noch nie unter einer Art ökologischem Dogma der Bekämpfung des Klimawandels steht.

Hier im Gremium selbst wurde ja schon mehrfach auf das durchaus denkwürdige Klimaurteil des Bundesverfassungsgerichts und seine Bedeutung für die Region eingegangen. Ein Urteil, das mit seinem Diktum in der Art  “Wir haben diese Erde von unseren Kindern nur geborgt” für sich genommen schon weit mehr als nur ein rein rechtliches Problem darstellt.

Und ein Urteil, das um so problematischer ist, als es eine Orientierung an einer wissenschaftlich prognostizierten Zukunft einfordert. Handelt es sich doch aber bei der wissenschaftlichen Annahme um einen stets nur vorläufig geltenden Wahrheitsentwurf, der eben immer nur so gut wie die Prognose ist, mit der man sich gerade irrt.

Und auch der Begriff der urwüchsigen technologische Revolution fand in diesem Gremium schon mehrfach Erwähnung, um damit jedem Skeptiker der Energiewende den Wind aus den Segeln zu nehmen.

Meine Damen und Herren,  ich weiß nicht welcher Denkfaulheit  es entsprungen sein mag, dass man hier ausgerechnet ein rein staatsinduziertes technologischen Erzwingen zur technologischen Revolution umadelt. – wie notwendig dieses im Übrigen auch sein mag.

Denn es handelt sich eben gerade nicht um eine technologische Revolution, die sich aus der Überlegenheit der Technik sozusagen urwüchsig Bahn bricht (wie Dampfmaschine oder I-Phone). Es handelt sich allenfalls um ein technologisches Revolutionsplacebo per Steuerentlastung und Zwangsgeld.

Ich wollte nur ein paar Dinge zurechtrücken, die hier in diesem Gremium, sozusagen auf dieser Fallhöhe, schon einmal  angesprochen wurden.

Die EU setzt jedenfalls bis hinunter in die Regionen zum großen Sprung nach vorn an, und der Skeptiker kann nur verwundert zurückbleiben, wenn der große Fortschrittszug aufs Gleis gesetzt wird

Und sich fragen, wie das Ganze mal historisch eingeordnet wird, wenn eine ehemals so technologiekritische Ökologielinke, die keinem Ingenieur getraut hat, sich nun in einer Art energiewendepatriotischem Furor in ein nicht nur technologisch, sondern gerade auch unter Sozialen- und Umweltgesichtspunkten so gewagtes Projekt stürzt . Aber, wenn ich mir diese Polemik noch erlauben darf, mit der Universalbegründung des drohenden Hitzetodes plus Verfassungsgericht und Medien im Rücken hat man gewissermaßen Generalermächtigung.

Umso wichtiger, dass vor Ort und nicht weit entfernt diese Transformationsprozesse mit Koppelung an die jeweiligen konkreten regionalen Gegebenheiten vollzogen werden. Und es ist ja gerade die EU selbst, die ausdrücklich das subsidiäre Prinzip in die rechtliche Beurteilung ihrer Regeln und Vorgaben eingebaut hat.

Angesicht der hochriskanten Entscheidungslage, in der selbst Brüssel die Rolle der  Regionen hervorhebt, stehen wir daher mit einem gewissen Unverständnis der  Entscheidung gegenüber, dass ausgerechnet  unser Anträge zur Energiebilanz der Region Stuttgart und zur Netzstabilitätsauswirkung abgelehnt wurden.

Es wird nicht ausreichen, die Umsetzung von Vereinbarungen und Vorgaben von europäischer, Bundes- oder Landesebene unhinterfragt und ohne Anpassung auf die hiesigen Gegebenheiten zu versuchen. Viele der Vorgaben sind praxisfern oder zu allgemein, um als direkte Handlungsempfehlung dienen zu können.

Gerade im Sinne unserer Verantwortung als Regionalräte für diese Region und ihre Bürger dürfen wir Klimapolitik eben nicht auf Kosten des Umweltschutzes oder der wirtschaftlichen Existenz unserer Bürger betreiben.

Wenn wir, wie mit den Anträgen  Daten und Fakten erfragen, dann um das Für und Wider besser bewerten zu können. Dies umso mehr angesichts der bereits genannten Risiken, ich sagte es bereits – nicht nur in technologischer, sondern auch in umweltpolitischer und ganz besonders in sozialer Hinsicht.

Insofern bräuchte  man eigentlich keine Angst davor haben, etwas besser Bescheid zu wissen, und dazu hätten gerade auch unsere Anträge beigetragen. Davor sollte man im Übrigen auch keine Angst haben, denn es ist das Bundesverfassungsgericht selbst, das in einem Anflug von Ratio gefordert hatte, dass Maßnahmen zum Klimaschutz stets effektiv und konsistent sein müssen.

Region verabschiedet Haushalt 2022

Christian Köhler (AfD) bezeichnete es als fragwürdig, eine technologische Revolution zu erzwingen: „Bei diesem Transformationsprozess handelt es sich um keine Revolution, die sich aus Überlegenheit der Technik Bahn bricht, sondern um ein Revolutionsplacebo.“ Mit Blick auf die Vorgaben der EU sei es wichtig, vor Ort und nicht weit entfernt diese Transformationsprozesse mit Kopplung an die jeweiligen regionalen Begebenheiten zu vollziehen. „Es wird nicht ausreichen, die Umsetzung von Vereinbarungen und Vorgaben ohne Hinterfragen auf Anpassung an die hiesigen Begebenheiten umzusetzen, da diese zu allgemein sind“, sagte Köhler. Entscheidungen dazu seien nicht nur in technischer, sondern besonders in sozialer Hinsicht hochriskant. „In unserer Verantwortung für die Region dürfen wir keine Klimapolitik auf Kosten der wirtschaftlichen Existenz machen.“

Untenstehend ein Auszug aus der Pressemitteilung des Verbands Region Stuttgart.
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Regionalversammlung stimmt für größten Etat in der Geschichte des Verbands Region Stuttgart – hoher Invest in Mobilität und Zukunftstechnologien

STUTTGART: Die Regionalversammlung hat am Mittwoch einstimmig den Haushalt des Verbands Region Stuttgart für das Jahr 2022 beschlossen. Alle Fraktionen stimmten für den Rekord-Etat mit einem Gesamtvolumen von 685 Millionen Euro.

Der Budgetentwurf, der von Regionaldirektorin Dr. Nicola Schelling Ende September eingebracht wurde, hatte ein Gesamtvolumen von 679 Millionen Euro. Durch die Anträge der Fraktionen kommen weitere sechs Millionen Euro hinzu. Gegenüber dem Vorjahr sind das insgesamt 266,8 Millionen Euro mehr. Die Verbandsumlage, die bei den 179 Kommunen der Region erhoben wird, steigt um 7,2 Prozent auf 24,2 Millionen Euro, die Verkehrsumlage steigt um 23 Prozent auf 73,5 Millionen Euro. Über 90 Prozent des Haushaltsvolumens (638,6 Millionen Euro) entfallen auf den Verkehrsetat, der stets den größten Posten ausmacht. Darin enthalten sind die Investitionen in den kontinuierlichen Ausbau des Viertstundentakts, neuerdings auch am Samstagnachmittag, die zusätzliche Beschaffung von 56 S-Bahnen, die Verbesserung der Barrierefreiheit sowie Maßnahmen aus der Qualitätsoffensive für die Schieneninfrastruktur. Zudem soll das von den Kommunen stark nachgefragte Förderprogramm zum Ausbau von RegioRad Stuttgart fortgesetzt werden.

Inhaltliche Schwerpunkte der Fraktionen

In diesem Jahr stand über alle Fraktionen hinweg die Förderung der Region als nachhaltigem Wirtschaftsstandort ganz oben auf der Prioritätenliste. Verschiedene Wirtschaftszweige und Zukunftstechnologien, darunter insbesondere Künstliche Intelligenz (KI) sollen weiter vorangebracht werden. Die Fraktionen setzen mit ihren Anträgen außerdem auf eine sparsame und zukunftsgerichtete Inanspruchnahme von Flächen für Wohnen und Gewerbe, auf Klimaschutz, den Ausbau erneuerbarer Energien und Nachhaltigkeit sowie die Stärkung des ÖPNV.

Verbesserung und Ausbau des ÖPNV

Im Vergleich zum von der Regionaldirektorin eingebrachten Haushaltsentwurf werden zusätzlich 20.000 Euro für die Ausbauförderung von Pedelec-Ladestationen entlang von Radwanderrouten im Haushalt 2022 eingeplant – mittelfristig soll der gleiche Betrag auch jährlich von 2023 bis 2025 zur Verfügung gestellt werden. Mit 180.000 Euro schlagen Initiativen mit dem Ziel der Verbesserung des ÖPNV im Haushalt zu Buche: für Untersuchungen zur Verlängerung der Linie S 5 in Richtung Kirchheim am Neckar beziehungsweise Laufen am Neckar und zu einem 15-Minuten-Takt auf der Strecke der Filstalbahn bis Geislingen/Steige. Beinhaltet ist auch eine Studie zu den Perspektiven und dem Ausbaubedarf der Zulaufstrecken zum neuen Stuttgarter Tiefbahnhof. Zudem soll die Verlängerung der S 1 nach Bondorf in Angriff genommen werden. Dafür ist eine Analyse notwendig, wie das bestehende S-Bahn-Netz über die aktuellen Endhaltepunkte hinaus erweitert werden kann. Zusätzlich 50.000 Euro stehen für gutachterliche Unterstützung zur Erstellung eines Notfallkonzepts für unterschiedliche Sperrungs-Szenarien auf der S-Bahn-Stammstrecke im Rahmen der S21-Baumaßnahmen. Für weitere 30.000 Euro sollen in allen Landkreisen Infoveranstaltungen zum ÖPNV-Ausbauprogramm mit Fokus auf die finanziellen Erfordernisse für alle Beteiligten.

Wirtschaftsstandort stärken, Innovation und Klimaschutz fördern

Perspektivisch der höchste Betrag in diesem Themenfeld ist mit 16,22 Millionen Euro für die Stärkung der Umsetzung von KI-Technologien in Region vorgesehen, von denen im Plan-Haushalt 2022 zunächst fünf Millionen Euro eingestellt sind. Ausgearbeitet werden soll dabei unter anderem ein regionales Kofinanzierungsprogramm, aus dem bereits im Antragskonzept für das Landesprojekt Innovationspark KI ausgearbeitete Vorhaben unterstützt werden können. Aus dem Themenkomplex Klimaschutz kommen verschiedene Haushaltsposten dazu: Im Hinblick auf den hohen Ressourcenbedarf der Baubranche soll der Verband Region Stuttgart eine Studie beauftragen, wie der Einsatz von recyceltem Beton und anderen Baustoffen erhöht werden kann. 59.500 Euro stehen dafür zur Verfügung. Mit 150.000 Euro sollen Formen der Energienutzung in der Region und der jeweils damit erzeugten Energiemengen untersucht werden. Insbesondere sollen Erkenntnisse gewonnen werden, wie der Ausbau von Solaranlagen und Fotovoltaik erfolgreicher gestaltet werden kann. Zudem soll ausgelotet werden, welche technologischen und organisatorischen Rahmenbedingungen für eine klimaneutrale Region erfüllt werden müssen. Auch unter diesem Aspekt soll die Landwirtschaft in der Region näher betrachtet werden: Ein Cluster-Report für die Landwirtschaft in der Region soll hierfür belastbare Daten und Erkenntnisse bringen. Dafür können 59.500 Euro eingesetzt werden. Gemeinsam mit der IBA´27 soll die Wirtschaftsförderung Region Stuttgart GmbH (WRS) ein Büro- und Co-Working-Konzept speziell für das Angebot von Arbeitsplätzen im ländlichen Raum entwickeln. Für dieses Projekt sind 119.000 Euro an Haushaltsmitteln eingestellt.

Erfolg der IBA´27 sichern

Die IBA´27 benötigt über die Förderung einzelner Projekte hinaus einen höheren finanziellen Rahmen als zu Beginn gedacht. Hier waren sich die Fraktionen der Regionalversammlung einig – nicht zuletzt aufgrund ihres bisherigen Erfolgs. Die eingereichte Zahl der Projektanträge im Jahr 2018 war bereits größer als erwartet. Der Anspruch an Qualität und Intensität der Arbeit der Internationalen Bauausstellung 2027 StadtRegion Stuttgart GmbH soll hoch bleiben. Deswegen erhöht der Verband Region Stuttgart den Anteil der Region an der Grundfinanzierung der IBA´27 um jährlich 400.000 Euro für 2022 bis einschließlich 2027, dies sind insgesamt 2,4 Millionen Euro. Insgesamt liegt der regionale Beitrag zur IBA´27 ab 2022 bei jährlich 1,2 Millionen Euro.

Region datenbasiert weiterentwickeln

Noch unter Vorbehalt steht eine Anschubfinanzierung über 120.000 Euro für die Erstellung eines fortlaufend aktualisierbaren Daten- und 3D-Modells, das die Region Stuttgart spiegelt. Unter anderem soll dieses als Softwareplattform für die Stadt- und Regionalentwicklung dienen.

Wie geht es weiter mit der Energie aus Wind und Sonne?

Joachim Hülscher (AfD) bezeichnete das Zwei-Prozent-Ziel als „politisch aus der Luft gegriffen“. „Wir sehen ja, dass die Investoren nicht in Scharen Schlage stehen, dass muss man sich bewusst machen.“

Untenstehend ein Auszug aus der Pressemitteilung des Verbands Region Stuttgart.
Die vollständige Pressemitteilung des Verbands Region Stuttgart kann hier abgerufen werden.

Planungsausschuss diskutiert die weiteren Schritte zur Standortsicherung für Windkraft- und Photovoltaikanlagen in der Region

STUTTGART: Was bedeuten die Festlegungen zum Klimaschutz und zum Ausbau der erneuerbaren Energien im Koalitionsvertrag der Landesregierung für die Region? Und wie wirken sich die Neuauflage des Windatlasses 2019 und eine entsprechend aktualisierte Datengrundlage auf die Auswahl von Standorten für Windkraftanlagen aus? Im Planungsausschuss am Mittwoch gab es eine Bestandsaufnahme zu diesen Fragen mit anschließender Diskussion zu den weiteren planerischen Überlegungen und Schritten.

Eine neue, zentrale Vorgabe durch die Landesregierung bildet in der dicht besiedelten Region Stuttgart eine besondere Herausforderung: Zwei Prozent der Landesfläche sollen für Windkraft und Photovoltaik auf Freiflächen gesichert werden. Die Geschäftsstelle des Verbands Region Stuttgart wurde in diesem Zusammenhang damit beauftragt, das zuständige Landesministerium um Informationen zu den genauen Rahmenbedingungen zu bitten. Diese Vorgaben würden dann zusammen mit potenziellen Flächen für Wind- und Solarnutzung die Grundlage für eine Teilfortschreibung des Regionalplans bilden. Die Geschäftsstelle wird zwischenzeitlich einen Kriterienkatalog für die Findung möglicher Photovoltaik-Flächen vorlegen – basierend auf einer Potenzialstudie des Landes. Bei der Windkraft werden die Daten aus dem Windatlas 2019 zugrunde gelegt, um „Suchräume“ zu definieren, die eine für die Energiegewinnung ausreichende „Windhöffigkeit“ aufweisen.

Vorranggebiete für Standorte regionalbedeutsamer Windkraftanlagen wurden bereits 2011 im Entwurf zur Teilfortschreibung des Regionalplans ermittelt. Das Änderungsverfahren konnte jedoch nicht abgeschlossen werden und ruht derzeit. Die vorliegende Überarbeitung des Windatlasses als zentraler Datengrundlage und damit auch die Änderung des relevanten Schwellenwerts für die Eignung von Standorten, macht eine umfassende Revision des planerischen Vorgehens nötig. Wesentliche Eckpunkte wie Abstände zur Wohnbebauung und ganz aktuell die Umsetzung des Zwei-Prozent-Zieles bringen weiteren Klärungsbedarf. Bei den Arbeiten am Regionalplan wird auch die Öffentlichkeit Gelegenheit haben, sich über die Inhalte zu informieren und Stellung zu beziehen.